Über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (evtl. auf Berufsunfähigkeit, soweit vor 02.01.1961 geboren)kann erst dann entschieden werden, wenn Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.
Welche Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, ist auch unter folgendem Link http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12288/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/em__renten__node.html__nnn=true
bzw. nachfolgender Broschüre nachzulesen http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrente__das__netz__f_C3_BCr__alle__f_C3_A4lle,property=publicationFile.pdf/erwerbsminderungsrente_das_netz_für_alle_fälle
Weil man online weder die für Ihren Fall relevanten Akten noch medizin. Befundberichte einsehen und beurteilen kann, kann zu Ihrem Fall auch niemand eine Prognose abgeben.
Wenn Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen wollen, können Sie diesen in einer Auskunfts/- und Beratungsstelle bzw. bei Ihrem örtlichen Versicherungsamt aufnehmen lassen.
Wenn Sie derzeit Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beziehen, wären im Falle eines eingeschränkten Leistungsvermögen die Regelungen zur sogen. Nahtlosigkeit (§ 125 SGB III) zu beachten. Erst vor kurzem wurde hier im Forum eine enstpr. Anfrage beantwortet, vgl. hier Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Ansonsten bitte die Suchfunktion im Forum mit dem Stichwort "Nahtlosigkeitsregelung" verwenden.
MfG