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Experten-Antwort

EU-Rente oder abschlagfreie Altersrente nach 45 Jahren

von Frau Engel03.11.2014 | 20:38
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4 Antworten

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Meine PKV hält mich (seit Juni 63 Jahre alt) für erwerbsunfähig und hat die Krankengeldzahlung beendet. Wenn ich jetzt zur Fristwahrung die EU-Rente beantrage und dann doch noch die Weiterzahlung des Krankengeldes erlange, hätte ich mit freiwilligen Beiträgen in Kürze die 45 Jahre voll. Kann ich bei Weiterzahlung des Krankengeldes die Annahme der EU-Rente aufschieben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Engel,

wenn ihr Krankenversicherungsträger der Meinung ist, dass bei ihnen Erwerbsminderung vorliegt, hätte er die Möglichkeit, Sie zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aufzufordern. Ein Antrag auf Erwerbsminderung ist erst der nächste Schritt. Gegen die Einstellung des Krankengeldes könnten Sie Widerspruch einlegen.

Sofern Sie die Rente wegen Erwerbsminderung mit Abschlag beziehen, bleibt der Abschlag für die Monate des Bezugs der EM - Rente auch in der Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten.

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3 Antworten

W*lfgangam 03.11.2014 | 21:28
Hallo Frau Engel, eine etwas 'merkwürdige' Konstellation, die Sie da schildern. Zunächst ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) seit 01.07.2014 möglich für Jahrgang 1951 noch in diesem Jahr. Was die PKV von der gesetzlichen EMRT hält, sieht hier erstmal völlig unbedeutend aus - EM in der DRV hat sicher eine andere Qualität, als sie die PKV nach eigenen Maßstäben nach deren Leistungskatalog für gerechtfertigt hält. Sofern allerdings eine EM läuft/möglich ist, werden Sie die etwaigen Abschläge für eine Folge-AR grundsätzlich auch nicht mehr los. Für die DRV gilt: für die AR besonders langjährig Versicherte müssen Sie zum Zeitpunkt des Beginns dieser Rente (das kann auch nach 63 ff. sein) die 45 Jahre (auch mit freiwilligen Beiträgen möglich) erreicht haben ...der einfachste/beste Weg wäre, sich individuell vor Ort in der nächsten Rentenstelle DRV/oder Rathaus mal zu informieren, was aktuell möglich ist (und bis dahin alle 'Geräusche' der PKV auszublenden!). Gruß w.
W*lfgangam 04.11.2014 | 21:34
Hallo Experte, Sie haben registriert, dass es sich hier nicht um einen öffentlich rechtlichen Träger der GKV handelt, sondern lediglich um eine PKV?! (sofern Frau Engel sich nicht vertippt hat ;-) ...und insofern die üblichen Hinweise auf die gesetzliche 'was wäre wenn' Szenarien ins Leere laufen würden. Da Frau Engel aber bisher keine weitere Ergänzung/Richtigstellung gemacht hat, scheint sich die Frage erübrigt zu haben - wenn nicht son verkappter 'Schelm' aus irgendeinem Prüfungsorgan sein Unwissen hier bereinigen wollte *g Gruß w.
Frau Engelam 04.11.2014 | 23:12
Zutreffend ist, dass ich privat krankenversichert bin. Gibt es da Probleme mit dem Übergangsgeld in der Reha?
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