Sehr geehrte Frau Engel,
wenn ihr Krankenversicherungsträger der Meinung ist, dass bei ihnen Erwerbsminderung vorliegt, hätte er die Möglichkeit, Sie zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aufzufordern. Ein Antrag auf Erwerbsminderung ist erst der nächste Schritt. Gegen die Einstellung des Krankengeldes könnten Sie Widerspruch einlegen.
Sofern Sie die Rente wegen Erwerbsminderung mit Abschlag beziehen, bleibt der Abschlag für die Monate des Bezugs der EM - Rente auch in der Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten.