Hallo Stella50,
sofern Sie keine anderweitige Leistung wie z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen können, sehe ich keine andere Möglichkeit als die gesetzliche Rente mit Abzügen zu beantragen. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Die Rentenhöhe ist identisch.