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EU-Rente oder Reha

von Christiane03.08.2007 | 13:24
2581 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe vor kurzem EM-Rente eingereicht, war auch schon bei 2 Gutachtern (letzte Woche) und warte jetzt auf meinen Bescheid. So weit, so gut. Nun bekomme ich von der KK eine Aufforderung, eine Reha zu beantragen. Vor kurzem fragte ich nach so einer Reha, da wurde mir von der KK mitgeteilt, ich wäre ja erst vor 2 Jahren bei einer Kur gewesen und es wird nur alle 4 Jahre eine Reha bewilligt. Der med. Dienst hätte festgestellt, dass ich erheblich erwerbsgemindert wäre und die KK (ich beziehen Krankegeld und bin arbeitslos) will mich wieder fürs Arbeitsleben fit machen (bin 55). Was für ein med. Dienst? Ich war bei keinem. Oder meinen die die Gutachter der DRV? Das war aber erst letzte Woche. Weiss da vielleicht die rechte nicht, was die linke tut.? Was soll ich davon halten. Könnte natürlich auch die KK anrufen, will aber erst ein paar Meinungen hören. Vielen Dank.

14 Antworten

Antoniusam 03.08.2007 | 13:45
Der MDK hat wahrscheinlich nach Aktenlage entschieden. Das ist durchaus üblich !
Schadeam 03.08.2007 | 13:57
teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie bereits die EM-Rente beantragt haben. Dann ist die Kasse glücklich und zufrieden.
Christianeam 03.08.2007 | 13:59
Das hab ich der KK schon vor 4 Wochen mitgeteilt.
Schadeam 03.08.2007 | 14:00
dann verstehe ich nicht, weshalb die Kasse Sie zur Reha aufgefordert hat. Denn die müssten eigentlich wissen, dass bei jedem Rentenantrag (zumindest theoretisch) geprüft wird, ob die Rente nicht durch eine Reha abgewendet werden kann. Wahrscheinlich kam die Aufforderung zur Reha vom sozialen Dienst der Kasse und der Rentenantrag ist einer anderen Abteilung der Kasse bekannt.
Antoniusam 03.08.2007 | 14:07
Die Krankenkasse ist bestrebt, Sie so schnell wie möglich aus dem Krankengeldbezug zu schmeißen. Dass Sie bereits einen Rentenantrag gestellt haben, ist dabei völlig belanglos. Schließlich kann es Monate oder Jahre dauern, bis über einen Rentenantrag rechtswirksam entschieden wird.
Antoniusam 03.08.2007 | 14:46
Wenn der MDK festgestellt hat, dass Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gemindert ist, darf Sie die Krankenkasse zur Beantragung einer Reha-Maßnahme zwingen. Dabei muß es sich auch nicht zwangsweise um eine Medizinische Reha-Leistung handeln. Es kann auch eine berufliche Rehabilitationsmassnahme in Frage kommen. Kostenträger wäre in beiden Fällen vermutlich die DRV. Und NUR das ist für Ihre Krankenkasse interessant und nicht, ob Sie VIELLEICHT einmal EM-Rente erhalten. Und noch etwas Wesentliches: Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse zur Antragsstellung gezwungen werden, verlieren Sie auch gleichzeitig Ihre Gestaltungsrechte. Das heißt, Sie dürfen diesen Antrag nur noch mit Zustimmung Ihrer Krankenkasse zurück nehmen. Während Sie Ihren "freiwillig" gestellten Rentenantrag jederzeit zurück nehmen könnten. Und genau das wäre natürlich NICHT im Interesse Ihrer Krankenkasse !
Christianeam 03.08.2007 | 14:23
Also doch die rechte und die linke. Aber es steht doch eigentlich jetzt schon fest, dass dieser Antrag abgelehnt wird, da die letzte Reha erst 2 Jahre her ist, oder? Und die hat auch nix gebracht.
Schadeam 03.08.2007 | 14:25
i.d.R. fordert die Kasse zur Reha auf, weil sie hofft, dass die RV die Reha ablehnt und den Versicherten zum Rentenantrag auffordert. (direkt zur Rente dürfen die nicht auffordern!) Und wenn das so passiert und die Rente durchgeht, muss die Kasse kein KG mehr zahlen. Da aber der RA gestellt ist, ist doch alles am laufen und die Kasse sollte zufrieden sein....
Christianeam 03.08.2007 | 15:18
Hallo Antonius, was bitte ist der Unterschied zwischen einer berufl.+einer med. Reha? Ich bin schon 3 1/2 Jahre nicht mehr berufstätig.
Amadéam 03.08.2007 | 15:20
Ist die Krankenversicherung der Auffassung, dass bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, kann diese Sie -völlig unabhängig von der Vierjahresfrist zwischen zwei Reha-Behandlungen! - dazu auffordern, einen Antrag auf Teilhabe am Erwerbsleben (Reha) zu beantragen. Schauen Sie diesbezüglich in den Paragraph 51 SGB V http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0505… Die Krankenkasse erhofft sich dadurch, von ihrer Krankengeldzahlung herunterzukommen, in dem der Reha-Antrag seitens des Rentenversicherungsträgers in einen Rentenantrag umgedeutet wird. Näheres hierzu unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_60542/DRVB/de/… Von der Rentenantragstellung muss die Krankenkasse bereits Kenntnis haben, da bei jedem Rentenantrag eine Meldung zur Krankenversicherung der Rentner auszufüllen ist, die unverzüglich an die Krankenkasse weiterzuleiten ist. Mutmassungen helfen hier im Übrigen nicht weiter. Sprechen Sie doch einfach bei Ihrer Krankenkasse vor und ziehen Ihre Erkundigungen ein.
Antoniusam 03.08.2007 | 16:05
Eine medizinische Reha-Maßnahme dient der Verbesserung des Gesundheitszustandes bzw. der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Und eine berufliche Reha-Maßnahme dient der Wiedereingliederung ins Berufsleben. (Umschulung, Lehrgänge, Vorbereitungskurse, Eingliederungshilfen unterschiedlichster Art).
Christianeam 03.08.2007 | 17:51
Ist in diesem Falle davon auszugehen, dass der Antrag nicht abgelehnt wird? Hat das eine mit dem anderen was zu tun?
Antoniusam 03.08.2007 | 18:46
Beherzigen Sie doch bitte "Amadé´s" Rat und klären Sie den Sachverhalt am besten direkt mit Ihrer Krankenkasse. Spekulationen bringen Sie doch wirklich nicht weiter ! Alles Gute !
Amadéam 04.08.2007 | 10:01
Ihre Fragen sind spekulativ. Kein User ist in der Lage - bzw. gar autorisiert- Sie online zu untersuchen. Auch die/der Experte(in) wird da ihre Schwierigkeiten haben. Den Ausgang des Reha-Verfahrens und damit verbunden eine etwaig mögliche Umdeutung in einen Rentenantrag kann keiner vorhersagen. Wegen der Fragen zum Procedere wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und an Ihre Sachbearbeitung in der Deutschen Rentenversicherung.
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