Ihre Erwerbsminderungsrente wurde durch eine sogenannte Zurechnungszeit erhöht. Zusätzliche Rentenbeiträge, wie hier z. B. von der Pflegekasse, wirken sich hier nur dann rentensteigernd aus, wenn diese höher sind als diese Zurechnungszeit. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger klären lassen.