Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ex-EU Rentner,
mit den Neuregelungen werden Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.
Der Zuschlag wird auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen.
Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.
Die Erhöhung der Rente erfolgt zum 1. Juli 2024.
Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.
Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die Rentenversicherung wird automatisch prüfen, wer Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag zu seiner Rente hat. Die Auszahlung wird dann ebenfalls automatisch erfolgen. Die Rentenversicherung wird zu gegebener Zeit weiter informieren.
Die Neuregelungen werden am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Wer zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine der betroffenen Renten hat, erhält einen Zuschlag zur Rente.
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