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Experten-Antwort

EU-Rente; Rückzahlung von Krankengeld???

von Monika302.11.2012 | 21:01
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht können Sie mir weiterhelfen, hier schildere ich ihnen einmal meinen Sachverhalt, im voraus schon mal Danke! Die Rentenversicherung verlangt nämlich von mir Krankengeld und das Geld vom Arbeitsamt zurück. Der ganze Fall sieht so aus: Als ich den Rentenantrag im März 2011 gestellt hatte, habe ich gegenüber dem Rentenberater bereits geäußert, ob ich irgendwelche Rückzahlungen, welcher Art auch immer, zu befürchten habe und der Rentenberater hat mir ganz klar zu verstehen gegeben, dass ich auf keinen Fall irgendwelche Rückzahlungen zu erwarten habe. Somit habe ich dann im März 2011 meinen Rentenantrag auf volle Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt, bewilligt wurde diese aber erst im November 2011 rückwirkend zum März 2011. In der Zwischenzeit zwischen März 2011 und November 2011 habe ich erst Krankengeld plus die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente (die ich schon bewilligt bekommen hatte) bezogen, und als das Krankengeld wegfiel sprang das Arbeitsamt, anstelle des Krankengeldes, ein, welches die Rentenversicherung ebenfalls zurückverlangt. Jetzt ist es so, dass laut dem Bescheid der Rentenversicherung meine volle Erwerbsunfähigkeitsrente geringer ist als der Betrag von Krankengeld und halber Erbsunfähigskeitrente bzw. das Geld vom Arbeitsamt plus die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente in der Zwischenzeit von März 2011 bis November 2011. Demnach bekam ich jetzt einen Bescheid indem die Rentenversicherung den zuviel gezahlten Betrag von Krankenkasse und Arbeitsamt zurückfordert: ca um die 3000 Euro, den die Rentenversicherung an beide Krankenkasse und Arbeitsamt bereits zurückzahlen musste? Muß ich wirklich diesen Betrag zurückgezahlen? Ist ne menge Geld was ich nicht habe. Gibt es Gesetzestexte , wo man dies nachlesen kann. Kennen Sie vielleicht einen unhabhängigen Rentenberater der mir in diesem Fall weiterhelfen könnte und dem ich diesen Fall vorlegen kann, oder können Sie mir helfen? Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen. Danke! Mit freundlichen Grüßen Monika

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von zelda ist von unserer Seite nichts hinzuzufügen.

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6 Antworten

zeldaam 02.11.2012 | 21:40
Hallo "Monika3", wenn ich Ihre Schilderung richtig verstanden habe, liegt bei Ihnen der hier geschilderte Sachverhalt vor: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Die Rentenversicherung fordert von Ihnen nicht das Arbeitslosen- bzw.. Krankengeld zurück, sondern die teilweise Erwerbsminderungsrente, die aufgrund der rückwirkenden Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente nun für den gleichen Zeitraum weggefallen ist. Der Rentenberater hatte bei der Antragsstellung im März 2011 insofern Recht, da damals nach alter Rechtslage es zu keiner Rückforderung gekommen wäre. Inzwischen hat sich das aber leider geändert (vgl. oben angeführten Thread). Werden Sie im Schreiben tatsächlich aufgefordert , die Summe zurückzuzahlen oder wurde der Betrag mit der Nachzahlung aus der vollen Erwerbsminderungsrente verrechnet ?? Sie können sich den Sachverhalt telefonisch von der Sachbearbeitung oder in einer Auskunfts- und Beratungsstelle nochmals erklären lassen. Ansonsten gibt es die Sozialverbände (z.B. SoVD, VdK) , private Rentenberater etc. Sollte Sie tatsächlich den Betrag zurückzahlen müssen, so können Sie eine Ratenzahlung beantragen, ggfs. erfolgt dieses als (teilweise) Verrechnung mit der vollen Erwerbsminderungsrente. MfG zelda
zeldaam 02.11.2012 | 21:52
Die Rentenversicherung fordert von Ihnen nicht das Arbeitslosen- bzw.. Krankengeld zurück, sondern die teilweise Erwerbsminderungsrente, die aufgrund der rückwirkenden Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente nun für den gleichen Zeitraum weggefallen ist. Der Rentenberater hatte bei der Antragsstellung im März 2011 insofern Recht, da damals nach alter Rechtslage es zu keiner Rückforderung gekommen wäre.
Komisch; diese Rückforderung hatte ich aber schon 2007.
Wurde bei Ihnen 2007 tatsächlich die Rente zurückgefordert, d.h.mussten Sie Geld an die DRV zahlen, oder wurde Ihre Nachzahlung aus der Rente mit dem gezahlten Kranken- oder Arbeitslosengeld verrechnet ? MfG zelda
Spareram 02.11.2012 | 22:29
Richtig, es wurde verrechnet. Hab Ihren Beitrag wohl missverstanden. Echte Rückforderung gab es nur für den Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers, soweit es den Renten-Zeitraum betraf.
Monika3am 04.11.2012 | 20:08
Danke zelda für die Antwort, könnten Sie mir bitte mal die § zusenden wo ich das nachlesen kann, Danke
zeldaam 04.11.2012 | 21:25
Hallo "Monika3", welche § wollen Sie die im Speziellen ? Ein paar hatte ich schon im verlinkten Beitrag aufgeführt. Hier die Liste: 1. Erstattungsanspruch der Krankenkasse / der Agenteur für Arbeit aus der Nachzahlung der vollen EM- Rente (AfA / KK gegenüber der DRV) : §§ 103 ff. SGB X, § 50 SGB V bzw. ggf. § 145 SGB III 2. Wegfall der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Bewilligung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung für den gleichen Zeitraum: § 89 Abs. 1 SGB VI (DRV --> Sie) 3. Rückwirkende Aufhebung des Zahlungsanspruchs auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung : § 48 Absatz 1 Nr. 3 SGB X (DRV --> Sie) 4. Erstattungsanspruch auf Rückzahlung der (nachträglich weggefallenenen) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: § 50 Absatz 1 SGB X (DRV --> Sie) 5. Möglichkeit der Ratenzahlung : § 76 Absatz 2 SGB IV (dort als "Stundung" beschrieben) (DRV Sie). Für das Thema wäre jedoch Unterstützung ggf. sinnvoll. MfG zelda
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