Den Ausführungen von zelda ist von unserer Seite nichts hinzuzufügen.
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Wurde bei Ihnen 2007 tatsächlich die Rente zurückgefordert, d.h.mussten Sie Geld an die DRV zahlen, oder wurde Ihre Nachzahlung aus der Rente mit dem gezahlten Kranken- oder Arbeitslosengeld verrechnet ? MfG zeldaDie Rentenversicherung fordert von Ihnen nicht das Arbeitslosen- bzw.. Krankengeld zurück, sondern die teilweise Erwerbsminderungsrente, die aufgrund der rückwirkenden Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente nun für den gleichen Zeitraum weggefallen ist. Der Rentenberater hatte bei der Antragsstellung im März 2011 insofern Recht, da damals nach alter Rechtslage es zu keiner Rückforderung gekommen wäre.Komisch; diese Rückforderung hatte ich aber schon 2007.
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