Hallo, Bobi,
Sie geben an, dass Sie nicht möchten, dass der neue Arbeitgeber erfährt, dass Sie Rentner „waren“. Laut Sachverhaltsdarstellung haben Sie z. Z. den Status Rentner immer noch. Der Leistungsanspruch ruht lediglich aufgrund des bisher anzurechnenden Hinzuverdienstes. Sie haben auch als Arbeitnehmer bestimmte Mitteilungspflichten einzuhalten. Es ist für einen Arbeitgeber wichtig zu wissen, ob Sie grds. einen EM-Rentenanspruch haben, da dies rechtliche arbeits- und tarifrechtliche Auswirkungen haben kann.
Sie haben die Möglichkeit Ihrerseits den Status als Rentner überprüfen zu lassen, weil sich evtl. die gesundheitlichen Voraussetzungen verbessert haben, so dass in dem Verfahren festgestellt würde, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegen würde. Erst dann würde der Status als Rentner nicht mehr vorliegen.
Bezüglich der Frage zum Beitragsrecht (ermäßigte Beiträge zur Krankenkasse und Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung) können Sie sich an die zuständige Krankenkasse wenden.
Wenn Ihr Arbeitgeber nun weniger Beiträge für Sie entrichten muss, könnte es sein, dass es zu den Gründen seinerseits Nachfragen gibt. Spätestens dann werden Sie Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber in dieser Angelegenheit aufnehmen müssen.