Hallo Frau Kaergel,
Ihre Rente stellt Einkommen dar, welches grundsätzlich der Steuerpflicht unterliegt.
Wenn Sie seit dem Jahr 2012 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, unterliegen 64 % der Rente der Besteuerung. 36 % der Rente stellen den sog. „Rentenfreibetrag“ dar.
Die Rentenerhöhungen (Rentenanpassung zum 01.07. eines Jahres) unterliegen in voller Höhe der Besteuerung.
Ob in Ihrem Fall Steuern zu zahlen sind, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Höhe aller Einkommen, Höhe der Werbungskosten, abzusetzende Beträge, usw.)
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Fragestellung an einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder das zuständige Finanzamt.
Die Rentenversicherung kann und darf zum Steuerrecht keine weiterührenden Ausführungen machen.
Mit freundlichen Grüßen