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EU-Rente + Studium

von Stephanie06.07.2009 | 03:03
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, hab da mal ne ziemlich ungewöhnliche Frage, glaub ich... Also, ich krieg EU-Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ein geregeltes Arbeitsleben steht auch leider! weit in der Ferne... Da ich aber nicht (mit noch nicht mal 30) "einfach" zu Hause rumsitzen will und mich damit abfinden, dass ich meinen Job wahrscheinlich nie wieder ausüben kann habe ich mir überlegt vielleicht mit einem Studium anzufangen. Es gibt ja auch so ein Teilzeitstudium, damit könnte ich das vielleicht schaffen und etwas für meine Zukunft und raus aus der Rente tun. Die Frage ich nur ob das erlaubt ist??? Sinnvoll wäre es ja schon, und es könnte auch mächtig schief gehen und ich krieg das gar nicht auf die Reihe, aber ich hoffe doch sehr, dass es ginge und Studieren ist ja auch sehr viel flexibler als arbeiten. Gibt es dazu schon irgendwelche Vorschriften, oder Präzedenzfälle? Ich hab da noch nirgends was zu lesen können... meines erachtens dürfte sich an der rente nix ändern, da ich ja trotzdem dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, aber... Eine Antwort wäre toll! Gruß Stephanie

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da ein Einkommen aufgrund des Studiums nicht erzielt wird, ergeben sich keine weiteren Einschränkungen in Bezug auf Ihren Rentenbezug.

Gleichwohl ist es natürlich schon so, wie es mabu beschrieben hat: Die med. Voraussetzungen müssen während der Dauer des Rentenbezuges vorliegen und werden auch in i.d.R. in regelmäßigen Abständen (gerade bei jüngeren Rentenbeziehern) überprüft und Nachuntersuchungen veranlasst.

Ein direkter Zusammenhang zwischen dem von Ihnen betriebenen Studium und einer etwaigen Arbeitsfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung wird nicht hergestellt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der vollständigkeithalber können Sie (auch um dann ganz sicher sein zu können) Ihren Rentenversicherungsträger von der beabsichtigten Aufnahme des Studiums in Kenntnis setzen.

So sind Sie Ihrer Mitteilungsverpflichtung nachgekommen und haben dann die schriftliche Antwort Ihres Rentenversicherungsträgers.

15 Antworten

Chrisam 06.07.2009 | 06:18
Die Frage ist gar nicht so ungewöhnlich. Es gibt keine Bestimmungen, die der Aufnahme des Studiums entgegenstehen.
B´sonam 06.07.2009 | 10:43
Ihr Rechtsverständnis irrt sich hier. Die Aufnahme eines Studiums ist weder rentenschädlich, noch überhaupt meldepflichtig. Die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente zielen rein auf das Leistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt ab, ob, wann und wieviel sie studieren interessiert niemanden. Ich wage auch zu bezweifeln, dass man ein Teilzeitstudium (wie von Stephanie angesprochen) mit einer 6 stündigen Tätigkeit gleichsetzen kann... Das entbehrt jeglicher Realität...
mabuam 06.07.2009 | 09:09
Ich muss meinen beiden Vorschreibern wiedersprechen. Es gibt sicherlich keine materiellen Widersprüche (Zuverdienst) zur Aufnahme eines Studiums während einer Erwerbsminderungsrentenzeit. Allerdings habe ich höchste Bedenken bzgl. der gesundheitlichen Voraussetzungen einer EMR. Der Rentenversicherung steht zu, jederzeit die gesundheitlichen Voraussetzungen auch während einer bereits genehmigten EMR- Zeit zu überprüfen und somit die EMR zu entziehen. Ich bin der Meinung, dass man durchaus 6h am Tag arbeitsfähig ist, wenn man ein Studium aufnehmen kann. Für Menschen, die nach 1964 geboren wurden, muss dies ja nicht im erlernten Beruf sein, sondern jegliche Arbeit muss angenommen werden. Auch widerspricht ein Studium meinem eigenen Rechtsverständnis bzgl. Chancengleichheit. Man darf / sollte in dieser Form nicht dermaßen profitieren !!!
Realistam 06.07.2009 | 12:11
Ob man nun sechs Stunden täglich "studiert" oder ob man sechs Stunden täglich Dienst in einer Telefonzentrale verrichtet, dürfte wohl von der körperlichen und geistigen Belastung in etwa aufs Gleiche rauskommen. Insofern stimme ich dem User @mabu voll und ganz zu! Wer studieren kann, der kann auch arbeiten. Ob er dann auch einen leistungsgerechten Arbeitsplatz findet, ist unerheblich!
Stephanieam 06.07.2009 | 15:07
studieren ist was ganz anderes als arbeiten, weil man sich die Zeit freier einteilen kann und z.b. alle halbe Stunde eine Pause machen kann wenn man es braucht. und wenn man sich bei der Uni und den Profs erkundigt kann man Prüfungen z.b. unter "Ausschluss der Öffentlichkeit" machen - damit muss ich nicht unter so viele Leute. Das ist alles ganz anders als im Beruf... Das heißt also ich könnte studieren und wenn die med. Bedingungen nach wie vor gegeben sind bekomme ich weiterhin die Rente, richtig? Muss ich denn das Studium irgendwo/irgendwie angeben? Vielen, vielen Dank für die Antworten. Ich kann die Kontroverse der Thematik verstehen, bin aber auch sehr froh, dass der ein oder andere es sieht wie ich :) Stephanie
Stephanieam 06.07.2009 | 15:22
Danke, danke, danke... das sind wirklich gute Neuigkeiten!!! *freu*
B´sonam 06.07.2009 | 15:19
Wie bereits erwähnt, Sie müßen das Studium in keinster Weise angeben/melden, es wirkt sich also nicht negativ auf Ihre Rente aus. Viel Spaß/Erfolg beim Studieren :-)
Oberlehreram 06.07.2009 | 15:53
Die Frage von Stephanie war, so wie ich es verstanden habe, ob ein Studium für den Rentenbezug unschädlich wäre. Die einzige vernünftige Antwort kam von B'son. Die Fragestellerin wollte nicht die Meinung selbst ernannter Oberlehrer, wie REALIST, MABU etc hören. Ist für mich daher sehr fraglich ,warum diese Herrn Oberlehrer Ihre Meinung, die im übrigen keinen interessiert, hier so stolz präsentieren??? Aber gut, man kann nicht alles verstehen heutzutage...
Sandraam 06.07.2009 | 19:16
Man müsste ja ganz schön dumm sein, der Empfehlung des *Experte* zu folgen und den Rentenversicherungsträger über etwas in Kenntnis zu setzen, wozu man nicht verpflichtet ist. Mit dem Ergebnis, dass man bei Aufnahme eines Studiums als EM-Bezieher zu 99,9%iger Sicherheit dann 'die Pferde scheu macht' und damit eine Rentenüberprüfung hinsichtlich des medizinischen Zustandes fällig wird. Tolle Ratschläge gibt der *Experte*. Am besten diesen Empfehlungen nicht folgen!
Realistam 06.07.2009 | 19:48
Glauben Sie denn, dass sich hier Irgendjemand für IHRE gewagte Meinung interessiert? Die Aufnahme eines Studiums könnte aus genannten Gründen durchaus zu einer erneuten Überprüfung der Erwerbsfähigkeit führen und dann wäre das Studium u.U. durchaus eine Gefahr für den weiteren Rentenbezug. Aber Sie wissen das natürlich viel besser, verstehe!
Wolfgangam 06.07.2009 | 21:28
Hallo Sandra, SIE habe sich sicher schon mal inhaltlich mit den Mitteilungspflichten eines eigenen Rentenbescheides beschäftigt ;-) Grundsätzlich ist allen Beiträgen hier - aus der jeweiligen Sichtweise - zuzustimmen. Nur ...überlegen Sie mal, weswegen eine EM-Rente gezahlt wird - etwa wegen des verminderten Leistungsvermögen (und ganz zuletzt wegen Einhaltung etwaiger Hinzuverdienstgrenzen!) ?!! Stephanie meint es sicher gut mit sich, nur der Schuss kann - muss nicht - auch nach hinten losgehen. Deswegen auch meine nur Meinung, Stillschweigen bewahren - würde ich natürlich nie offiziell sagen ;-) Gruß w. PS: Sandra, der Experte kann natürlich nicht zum Gesetzesverstoß aufrufen - aber auch Sie können zwischen den Zeilen lesen - oder ?
mabuam 07.07.2009 | 11:10
Also nochmals Klartext: Der Aufruf, das Studium zu verschweigen, zeigt doch eine "Restsorge" auf, das es wohl doch seitens der RV kritisch betrachtet werden kann. Wenn die Beitragsschreiber ihrer Meinung so sicher sind, warum empfehlt ihr Stefanie, ihrer "Verpflichtung " zur Meldung nicht nachzukommen! Sehr bedenkenswertes Rechts- und Sozialverständnis!
B´sonam 07.07.2009 | 11:26
Verstehen Sie das nicht ? Es gibt keine Verpflichtung zur Meldung eines Studiums !!! Die Mitteilungspflicht (um eine Anspruchsberechtigung überprüfen zu können) bezieht sich einzig und allein auf die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer selbst. Tätigkeit. LESEN Sie die entsprechenden Bescheidstexte und unterstellen sie hier nicht irgendetwas... Kurzer Auszug aus einem Erwerbsminderungsbescheid :"Die Rente wegen Erwerbsminderung kann wegfallen, wenn eine Beschäftigung oder selbst. Tätigkeit ausgeübt wird. Sie sind verpflichtet, uns die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder selbst. Tätigkeit unverzüglich mitzuteilen. Außerdem wird die Rente wegen Erwerbsminderung nicht oder in verminderter Höhe gezahlt, wenn durch Einkommen die für die Rente maßgebenden Hinzuverdienstgrenzen überschritten wird. ..." Meine Aussage hat also nichts mit einem "bedenkenswertem Rechts- und Sozialverständnis" zu tun, sondern beruht auf rechtlich einwandfreier Gesetzesauslegung und der Fähigkeit Bescheide zu lesen !
dirkam 07.07.2009 | 12:19
Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie zunächst einmal bei der DRV nachfragen. Das ist besser, als wenn das jemand anderes macht. (Ein Neider z.B.!) Ob der Sachbearbeiter dann eine Überprüfung Ihrer Rentenberechtigung veranlasst, kann sein, muss aber nicht sein! (Studieren kann übrigens anstrengender sein, als leichte Erwerbsarbeit!)
Stephanieam 07.07.2009 | 14:00
Ohweh ohweh, hätte nicht gedacht, dass das so eine Lawine auslöst. Um das ganze mal klarzustellen: Ich verstehe die Bedenken wer studieren kann, kann auch arbeiten. Bei einem vollen Studium würde ich da wohl auch zustimmen. Nur: Ich kann das nicht leisten! Ich kann max. eine Stunde lang konzentriert etwas nachgehen, manchmal sogar nichtmal das. Je nach meinem körperlichen Zustand verbringe ich oftmals den ganzen Tag im Bett. Ich habe also 2 Optionen: 1. Ich lasse alles wie es ist und bleibe vermutlich den rest meines Lebens erwerbsunfähig ODER 2. ich versuche wenigstens etwas aus diesem ganzen Schlamassel zu machen und beginne LANGSAM mit einem Studium damit ich irgendwann selbstständig tätig sein kann und aus der EU rauskomme. Eine Tätigkeit in einer Telefonzentrale wie vorgeschlagen geht halt leider auch nicht, außer die Telefonzentrale wäre bei mir zu hause und müßte nur unregelmäßig besetzt sein. Keine Sorge ich will auf keinen Fall den Staat, die Rentenversicherung oder sonstwem auf der Tasche liegen und einen Gewinn erzielen. Ich will lediglich aus meiner besch... Situation das Beste machen! Danke an diejenigen, die so nett und kompetent geantwortet haben, das hat mir Mut gemacht! An diejenigen, die das alles so kritisch sehen sei noch einmal gesagt: Könnte ich arbeiten und mich selbst finanzieren würde ich es tun! Das Studium werde ich wenn überhaupt in sehr, sehr kleinen und langsamen Schritten tun und nicht als Mammutmarathon alles auf einmal! Gruß Stephanie @mabu: danke, und nicht provozieren lassen ;)
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