Da ein Einkommen aufgrund des Studiums nicht erzielt wird, ergeben sich keine weiteren Einschränkungen in Bezug auf Ihren Rentenbezug.
Gleichwohl ist es natürlich schon so, wie es mabu beschrieben hat: Die med. Voraussetzungen müssen während der Dauer des Rentenbezuges vorliegen und werden auch in i.d.R. in regelmäßigen Abständen (gerade bei jüngeren Rentenbeziehern) überprüft und Nachuntersuchungen veranlasst.
Ein direkter Zusammenhang zwischen dem von Ihnen betriebenen Studium und einer etwaigen Arbeitsfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung wird nicht hergestellt.