Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EU-Rente Übergang Altersrente Besteuerungsanteil

von Lisaf08.04.2019 | 18:42
152 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
1.Ändert sich der zu besteuernde Anteil einer Erwerbsminderungsrente beim Erreichen der Regelaltersgrenze? Derzeitig liegt der Besteuerungsanteil bei 50%. 2. falls 1. nein. Ändert er sich wenn durch weitere Rentenbeiträge bei Erreichen der Regelaltersgrennze die Altersrente höher als die Erwerbsminderungsrente ausfällt? 3. Welche Folge auf den steuerpflichtigen Anteil hat Rentensplitting bei Ehegatten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Beginn der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bestimmt den maßgeblichen Besteuerungsanteil (z.B. Rentenbeginn 2005 oder früher = 50 Prozent).

Bei einer nahtlos nachfolgenden Altersrente bleibt dieser Besteuerungsanteil dem Versicherten erhalten (z.B. Rentenbeginn Erwerbsminderungsrente 2005 = 50 Prozent, nachfolgende Altersrente 2019 = 50 Prozent).

Der Rentenfreibetrag gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Ändert sich der Jahresbetrag der Rente und handelt es sich hierbei um eine regelmäßige Anpassung – wie die jährliche Rentenerhöhung –, bleibt der Rentenfreibetrag unverändert.

Änderungen des Jahresbetrags der Rente, die nicht auf einer regelmäßigen Anpassung beruhen, führen hingegen zu einer Neuberechnung des Rentenfreibetrags.

Da es sich bei Ihren Fragen um Steuerfragen handelt, können nähere Auskünfte in diesem Forum nicht erteilt werden.

Eventuell hilft Ihnen diese Broschüre weiter:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2017-08-24-Besteuerung_von_Alterseinkuenften.pdf?__blob=publicationFile&v=15

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 08.04.2019 | 20:24
Hallo Lisaf, kleiner Tipp/da Sie keine weiteren Antworten erhalten werden: wir sind hier nicht in einem Steuerforum (auch wenn es um Renteneinkünfte geht ...der nächste 'Rentner' fragt nach vergünstigter Hundesteuer/ich bin doch aber Rentner) - analog wird Ihnen ihr Steuerberater auch keine Fragen zu etwaigen Rentenansprüchen nebst optionalen Möglichkeiten dazu beantworten können. Gruß w.
Finanzbehördeam 08.04.2019 | 22:53
Zu 1. Nein, er bleibt for ever Kontaktieren Sie Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater oder Lohnsteuerverein. Huer wird Ihnen geholfen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026