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Experten-Antwort

EU-Rente Umwandeln in Altersrente für Schwerbehinderte

von FraJo05.04.2023 | 23:00
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich möchte mal fragen habe Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte gestellt. Bin 1961 Geboren, GDB 50% unbefristet, 38 Jahre erfüllt. Erwerbsminderungsrente Unbefristet 2019 erhalten. Antrag 19.01.2022 gestellt. Gestern wurde mir mitgeteilt das die Umwandlung nicht genehmigt wird. Da meine Renteneewartung nicht höher ausfällt als das was ich jetzt von der Rentenversicherung bezahlt komme. Also sagte mir die Dame das sie sich nicht erhöht wir d die Umwandlung nicht vollzogen wird. Ist das richtig? Niedriger könnte die Rente nicht sein da Ich Bestandsschutz habe. Es würde sich ja nichts ändern wenn ich in die Alterrente für Schwerbehinderte wechsele. Ist die Umwandlung abhängig von der Höhe der Rente? Der Bescheid ist raus und sollte in den nächsten Tagen bei mir sein. Ich möchte in die Altersrente für Schwerbehinderte umwandeln. Kann mir jemand dazu was sagen. Lg Frajo

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo FraJo,

möglicherweise erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger keinen Ablehnungsbescheid, sondern ein aufklärendes Schreiben über die Folgen einer Rentenumwandlung. Dabei erhalten Sie auch nähere Informationen und die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo FraJo,

noch mal kurz zur Klarstellung: Wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt haben, kann Ihr Antrag auf Umwandlung nicht einfach abgelehnt werden.

Selbst wenn die Altersrente niedriger sein sollte als die Rente wegen Erwerbsminderung, ist die Altersrente zu bewilligen. Sie haben dann bis zum Erreichen Anspruch auf beide Renten, gezahlt wird aber immer nur die höhere Rente. Vielleicht wollte Ihnen das die zuständige Sachbearbeiterin mitteilen.

Sie sollten jetzt erst mal abwarten, was tatsächlich in dem angekündigten Bescheid zur Umwandlung steht.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Berndam 06.04.2023 | 05:17
Ein Einzelfall kann die Altersrente auch niedriger sein, als die EM-Rente. Der Wechsel in die Altersrente bringt eine Neuberechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit sich, daher ist es ratsam, so spät wie möglich umzuwandeln. Wenn Sie die Hinzuverdienstgrenzen der EM-Rente erheblich überschreiten, sollten Sie aber dennoch über einen Wechsel in die Altersrente nachdenken.
FraJoam 06.04.2023 | 14:07
Ich warte mal den Bescheid ab, mal sehen was da drin steht.War leider noch nicht in der Post. Sollte es wieder erwarten ein e Ablehnung sein , soll ich Widerspruch einlegen. Wie gesagt den Anrrag hat eine Kollegin auf dem Landsratsamt aufgenommen und geschaut das die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie sagte habe Bestandsschutz und es steht einer Umwandlung nichts im Wege. Nur die Sachbearbeiterin Berlin meinete es kann dem nicht entsprochen werden weil die Rente nicht höher ausfällt bzw sich erhöhen wird.Durch einen Berechnungfehler haben Sie mir 0,81 Cent gekürzt. Neuen Bescheid ausgestellt. Dann sagte Sie das sie die Umwandlung macht am Telefon. Nach einen Erneuten Gespräch meinte Sie wird nicht genehmigt. Im Bescheid steht alles drin. Wäre die Umwandlung höher ausgefallen wäre es genehmigt worden nach Ihrer Aussage. Verstehe nicht was die Höhe der Rente mit der Umwandlung zutun hat. Da sie ja sagte niedriger wird die Rente nicht da Bestandsschutz. Lg FraJo Was meien Sie dazu. Habe alles Erfühlt
FraJoam 17.04.2023 | 23:30
Hallo guten Abend verehrte Experten, nun ist mein Bescheid EU-Rente Umwandlung in altersrente für schwerbehinderte Menschen angekommen. Es steht drin das Sie den Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte anerkennen. ich zitire : Die Rente ist ab 01.01.2023 (Rentenbegin)nicht zu zahlen. Die bisherige Rente wird weiter geleistet. Bestehen für denselben Zeitraum ansprüche auf mehrere Renten aus eigener Versicherung, leisten wir nur die höchste Rente. Die Rente trift mit einer weiteren Rente aus eigener Versicherung zusammen. Sie ist nicht zu zahlen, weil sie nicht höher ist als die bisherige Rente. ----Zitat Ende Habe heute einen anruf von meiner beraterin vom Landratsamt bekommen die den antrag mit mir gestellt hat. Sie hat sich mit der Beratungsstelle in Verbindung gesetzt und teilet mir folgendes mit. Das hätten die auch noch nicht gehört. Ich habe alles Erfühlt und die Rente bleibt gleich wird nicht niedriger wegen Besitzstandsschutz. Wäre Unsin die Rente kann Umgewandelt werden und richtet sich nicht nach der höhe der Rente. Ich sollte es prüfen lassen und Widerspruch einlegen. die EU-Rente kann Ungewandelt werden in altersrente für Schwerbehinderte Menschen. Meinanspruch haben Sie ja anerkannt und Abschläge habe ich ja auch. Wie soll ich mich verhalten? Ich Überlege Widerspruch einzulegen. Wäre Dankbar wenn Sie mir was dazu sagen können. Mfg FraJo
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