Hallo FraJo,
noch mal kurz zur Klarstellung: Wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt haben, kann Ihr Antrag auf Umwandlung nicht einfach abgelehnt werden.
Selbst wenn die Altersrente niedriger sein sollte als die Rente wegen Erwerbsminderung, ist die Altersrente zu bewilligen. Sie haben dann bis zum Erreichen Anspruch auf beide Renten, gezahlt wird aber immer nur die höhere Rente. Vielleicht wollte Ihnen das die zuständige Sachbearbeiterin mitteilen.
Sie sollten jetzt erst mal abwarten, was tatsächlich in dem angekündigten Bescheid zur Umwandlung steht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung