Grundsätzlich ist den Ausführungen von Rosanna nichts mehr hinzuzufügen. Vielen Dank.
Leider wirken sich nach dem Leistungsfall der EU-Rente gezahlte Beiträge nicht ohne weiteres aus, da eine eventuell gleichzeitig zu berücksichtigende Zurechnungszeit in den meisten Fällen besser bewertet wird (...Sie also bereits heute eine höhere Rente erhalten, als Sie bei weiterer Erwerbstätigkeit im Alter hätten erwarten dürfen).