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Experten-Antwort

EU-Rente unbefristet nun endlich erhalten auch dank der helfenden Beiträge im Forum aber nun Probleme mit meinem ruhenden Arbeitsverhältnis - Ich bitte um Eure Hilfe - Danke !!!

von Falko07.07.2011 | 14:42
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Thema : Hätte ich bei meinem AG meine nun unbefristete EU-Rente gar nicht erwähnen sollen ?? Aufgrund einer Erkrankung (Krebs) ab Mai 2007 bezog ich zunächst die komplette Dauer des Krankengeldes bis Sept 2008 und danach erhielt ich eine EU rente befristet. Aufgrund meiner Schwerbehinderung insgesamt GdB 60 verblieb ich bei meinem Arbeitgeber in einem ruhenden Arbeitsverhältnis bis heute. Mitte Juni diesen Jahres erhielt ich nun Gott sei Dank den Rentenbescheid auf EU-Rente unbefristet. Nun meine Fragen an Euch/Sie : - Ich möchte das ruhende Arbeitsverhältnis nun aufheben und habe dem Personalleiter in einer Email-Nachricht dieses mitgeteilt und ihn über die EU-Rente unbefristet informiert. Ich habe für die Jahre 2008/09/10/11 weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld bekommen Steht mir dieses Geld unter den Bedingungen wie o.g. zu ? Da ich 25 Jahre im Unternehmen bin und dieses Jahr 25jähr. Jubiläum hatte, steht mir insofern Jubiläumsgeld zu ? Kann ich des weiteren darum bitten, dass man mir kündigt (ich bekomme ja noch keine Altersrente sondern nun unbefristete EU-Rente, die wesentlich geringer ist) ?? Kann ich die Firma um eine Abfindung unter diesen Bedingungen bitten ? Ist die bei mir heute eingetroffene Antwort des Personalleiters richtig, dass man mir nicht kündigen müsse, da ich ja nun unbefristet Rente beziehe. Meine Frage, hat der da recht. Wäre es für mich besser gewesen, die EU-Rente nun unbefristet gar nicht zu erwähnen und stattdessen die Firma bitten, mir zu kündigen, da ich schon zu lange keine Arbeitspraxis mehr hätte, etc. ? Der Personalleiter schrieb weiter, dass ich keine Abfindung erhalte, da es ja keiner Kündigung bedürfe. Ist das richtig ?? Hätte ich bei meinem Ersuchen, die nun bewilligte EU-Rente unbefristet also gar nicht erwähnen sollen. Der Personalleiter detaillierte in seinem Schreiben ein Jahresurlaubsgehalt für 2008, was man mir noch zahlen wollle. Ansonsten habe die Firma keinerlei weitere Verpflichtungen.Die Jahre 2009/10/11 ließ er unberücksichtigt . Ist das korrekt ? . Ich habe von einem Personalleiter einer anderen Firma die Info bekommen, dass mir für jedes Jahr während meines ruhenden Arbeitsverhältnisses Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusteht. Ist das richtig ? Der Personalleiter bat mich, eine Kopie meines aktuellen Rentenbescheids EU-Rente unbefristet vorzulegen. Frage: Bin ich verpflichtet dieses zu tun ?? Kann die Firma od der Personalleiter aufgrund von Antipathien etc. meine mir mit großem Leidensdruck nun endlich bewilligte EU-Rente anfechten. ?? Ich sehe dass ich Euch hier mit doch einigen Fragen, sehr schnell aufgeschrieben, konfrontiere und hoffe doch auf gute, hilfreiche Antworten. Mit besten Dank Falko

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Falko,

die meisten Ihrer Fragen können wir als Experten der Rentenversicherung leider nicht beantworten, da es sich um arbeitsrechtliche Probleme handelt. Sie könnten sich dazu vielleicht an den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft, falls vorhanden, wenden.

Ihre letzte Frage ist aber eindeutig mit "nein" zu beantworten - die Firma oder der Personalleiter haben keinerlei Einfluss auf die Ihnen bewilligte Rente.

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3 Antworten

:-)am 07.07.2011 | 14:53
Was verstehen Sie an dem Wort "Rentenforum" nicht???
Volkeram 07.07.2011 | 16:16
Die Firma MUSS ihnen nicht kündigen wenn sie das nicht will und kann das Arbeitsverhältnis auch bei einer unbefr. EM-Rente einfach weiterlaufen lassen. Eine zuerkannte EM-Rente und ein Arbeitsverhältnis haben nichts miteinander zu tun und keine gegenseitigen Auswirkungen zueinanden. Nur wenn in ihrem persönlichem Arbeitsvertrag und/oder dem Tarifvertrag etwas für diesen Fall festgelegt wurde , tritt diese Regelung dann ein. Und NUR bei einer Aufhebung/Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses ( Sie können aber auch selbst kündigen ) bekommen Sie übrigens auch noch ihre alten Urlaubstage ausbezahlt ! Die Firma darf ihnen keine Urlaubstage auszahlen solange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Das ist gesetzlich so festgelegt. Die Firma würde sich sogar strafbar machen, wenn Sie den alten Urlaub während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses auszahlt ! Und natürlich steht ihnen für ALLE Jahre die Urlaubsabgeltung zu in der Sie dort beschäftigt waren bzw. noch sind. Also auch die Jahre 2009, 2010 und anteilig 2011 ( falls jetzt gekündigt würde und gerechnet bis zum letzten Tage des Endes ihrer Kündigungsfrist ) sind bei BEENDIGUNG des Beschäftigungsverhältnisses abzugelten ! Da aber bisher nichts beendet wurde ist auch bis jetzt nichts abzugelten.... Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind - wenn nicht in ihrem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag anders festgelegt -, freiwillige Leistungen des Arbeitgebers auf die Sie demnach keinen Anspruch haben. Das werden Sie also für die letzten Jahre nicht mehr geltend machen können. Auf eine Abfindung hat man grundsätzlich KEINEN Rechtsanspruch. Eine Abfindung bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist eine reine freiwillige Leistung des AG - es sei denn, sie haben so eine Leitungszahlung in ihrem persönlichem Arbeitsvertrag vereinbart oder diese ist im Tarifvertrag so festgelegt - was ich nicht glaube... . Eine Abfindung oder besser Ausgleichszahlung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes KÖNNTEN Sie nur im Rahmen einer Kündigungsschutzklage und einem Prozess vor dem Arbeitsgericht durch den Richter dann zugesprochen bekommen. Dazu ist aber eine Kündigung durch den AG vorher zwingend notwendig - sonst können Sie ja keine Kündigungschutzklage einlegen - und wenn er das nicht macht - um eben eine Abfindung/Ausgleichsszahlung in jedem Falle zu vermeiden... - , haben Sie Pech gehabt. Zu einer Kündigung zwingen können Sie ihren Arbeitgeber ja nun nicht.... Wenn Sie selbst kündigen ( was ihnen ja unbenommen ist ) haben Sie übrigens keine Chancen auf eine Abfindung ! Damit würden Sie zumindest aber ihre alten Urlaubstage dann " retten " und ausbezahlt bekommen. Da auch ein " Jubiläumsgeld " eine reine freiweillige Leistung des Arbeitgebers ist, haben Sie auch darauf keinen Anspruch. Den Rentenbescheid brauchen Sie ihrer Firma natürlich nicht vorlegen. Einen " Einfluss " auf die zuerkannte EM-Rente hat die Firma auch nicht. Insofern sind ihre Sorgen dahingehend völlig unberechtigt. Ich rate ihnen dringend jetzt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich dort beraten und gegebenfalls auch gleich gegenüber ihrer Firma vertreten zu lassen. Vielleicht kann man auch im beiderseitigen Einvernehmen wie es so schön heisst, einen " Aufhebungsvertrag " anstreben, der sowohl ihre Firma als auch Sie zufrieden stellt.
Speziam 07.07.2011 | 23:05
Abfindungen gibt es in der Regel nur bei betriebsbedingten Entlassungen bzw. Aufhebungsverträge. Normalerweise basiert dies dann auf einem Sozialplan. In diesem wird wiederum geregelt: "Ein Mitarbeiter, der Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungs-Rente hat, erhält keine Abfindung." Wahrscheinlich haben die AG Angst vor der Überversorgung ihrer ehemaligen Mitarbeiter.
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