Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

EU Rente und ALG II

von Hans18.07.2011 | 11:22
3092 Ansichten
5 Antworten
Hallo! Ich habe im Februar 2011 einen Antrag auf EU- Rente gestellt. Ab August werde ich ALG II bekommen, bin bei Bezug von ALG II ja aber nicht mehr versicherungspflichtig. Da über meinen EU- Renten- Antrag noch nicht entschieden ist, ist meine Frage: Muß ich mich freiwillig weiterversichern oder könnte es sein, daß die DRV sagt, daß ich keinen Anspruch mehr auf die Rente habe, weil ja keine Beiträge mehr eingezahlt werden? Oder ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend hierbei? Danke schonmal! Grüße, Hans

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.07.2011 | 09:52

Hallo Hans,

zunächst sollte der Ausgang des laufenden Rentenverfahrens abgewartet werden. Selbst wenn der Antrag (z.B. aus medizinischen Gründen) abgelehnt werden sollte, könnten Sie noch bis zum 31.03.2012 rückwirkend für das Kalenderjahr 2011 die Zahlung freiwilliger Versicherungsbeiträge beantragen.

Richtig ist aber auch, dass von der Arge seit dem 01.01.2011 aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II keine Pflichtbeiträge mehr zur Rentenversicherung gezahlt werden. Sofern der Arbeitslose sich weiterhin regelmäßig beim Jobcenter meldet, werden diese Zeiten dem Rentenversicherungsträger als beitragsfreie Anrechnungszeit gemeldet. Die bisher bestehende Anwartschaft für eine Rente wegen Erwerbsminderung wird dadurch - auch ohne Beitragszahlung - weiterhin aufrecht erhalten. Wichtig ist hierbei, dass keine Versicherungslücke entsteht.

4 Antworten

egalam 18.07.2011 | 12:42
Das Arbeitslosengeld 2 ist trotzdem noch eine rentenrechtliche Zeit. Somit brauchen Sie sich da keine Gedanken machen.
Volkeram 18.07.2011 | 15:01
Sie haben bestimmt keine EU-Rente beantragt, weil es die seit 2001 gar nicht mehr gibt! Sie haben allenfalls Eine EM-Rente beantragt, also eine Erwerbsminderungsrente!
Hansam 18.07.2011 | 15:25
Danke für die ANtworten! Ok, habe da wohl die Begriffe durcheinander gewürfelt. Zu meiner Krankheit gehören u.A. eben auch Wortfindungsstörungen- da kann es leider leicht zu Mißverständnissen führen. Wichtig war mir, zu wissen, ob der Bezug von ALG II ein Ablehnungsgrund wäre, weil ja keine Beiträge gezahlt werden. Ist es denn ratsam, die Beiträge trotzdem freiwillig weiter zu bezahlen? Oder ist das unnötig?
-_-am 18.07.2011 | 22:46
Hans schrieb

Danke für die ANtworten!

Ok, habe da wohl die Begriffe durcheinander gewürfelt.

Zu meiner Krankheit gehören u.A. eben auch Wortfindungsstörungen- da kann es leider leicht zu Mißverständnissen führen.

Wichtig war mir, zu wissen, ob der Bezug von ALG II ein Ablehnungsgrund wäre, weil ja keine Beiträge gezahlt werden.

Ist es denn ratsam, die Beiträge trotzdem freiwillig weiter zu bezahlen? Oder ist das unnötig?

Seit dem 1. Januar 2011 werden für Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Pflichtbeiträge mehr gezahlt. Damit erhöhen Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit die spätere Rente nur noch in wenigen Fällen. Dennoch verlieren die Betroffenen nicht ihren Schutz für den Fall einer Erwerbsminderung. Grund: Die Zeit des Leistungsbezugs wird seit Beginn dieses Jahres als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Dadurch entsteht bei einem nahtlosen Anschluss der Langzeitarbeitslosigkeit an eine vorherige Pflichtversicherung keine Lücke im Versicherungsverlauf und bei Eintritt von Erwerbsminderung könnte eine entsprechende Rente gezahlt werden. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026