Hallo Hans,
zunächst sollte der Ausgang des laufenden Rentenverfahrens abgewartet werden. Selbst wenn der Antrag (z.B. aus medizinischen Gründen) abgelehnt werden sollte, könnten Sie noch bis zum 31.03.2012 rückwirkend für das Kalenderjahr 2011 die Zahlung freiwilliger Versicherungsbeiträge beantragen.
Richtig ist aber auch, dass von der Arge seit dem 01.01.2011 aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II keine Pflichtbeiträge mehr zur Rentenversicherung gezahlt werden. Sofern der Arbeitslose sich weiterhin regelmäßig beim Jobcenter meldet, werden diese Zeiten dem Rentenversicherungsträger als beitragsfreie Anrechnungszeit gemeldet. Die bisher bestehende Anwartschaft für eine Rente wegen Erwerbsminderung wird dadurch - auch ohne Beitragszahlung - weiterhin aufrecht erhalten. Wichtig ist hierbei, dass keine Versicherungslücke entsteht.
Danke für die ANtworten!
Ok, habe da wohl die Begriffe durcheinander gewürfelt.
Zu meiner Krankheit gehören u.A. eben auch Wortfindungsstörungen- da kann es leider leicht zu Mißverständnissen führen.
Wichtig war mir, zu wissen, ob der Bezug von ALG II ein Ablehnungsgrund wäre, weil ja keine Beiträge gezahlt werden.
Ist es denn ratsam, die Beiträge trotzdem freiwillig weiter zu bezahlen? Oder ist das unnötig?
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