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Experten-Antwort

EU Rente und Altersrente

von Erika V.02.08.2010 | 10:21
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Meine Frage ist, ob es möglich ist nachdem die EURente nur zur 50% genehmigt wurde, die anderen 50% als Alterrente zu beantragen. Ich habe bevor ich den EU Rentenantrag gestellt habe schon von Vollzeit auf 6 Stunden Tag bis 4 Stunden Tag gewechselt. Nicht mal das schaffe ich durch zu stehen. Ich habe bis jetzt nur 30 % Behinderung anerkannt bekommen ; Das letze mal habe ich 10 Monate auf den Bescheid gewartet. Wir haben Einspruch erhoben. Jedenfalls gibt es die Möglichkeit 50 % der EU und 50 % Altersrente zu bekommen. Mit freundlichen Grüßen Erika V.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Anspruch einer teilw. EM-Rente bedeutet ein verbliebenes Leistungsvermögen von 3-6 Std täglich. Wenn Sie nun die rentenversicherungs-pflichtige Beschäftigung nicht mehr ausüben können, steht Ihnen Arbeitslosengeld zu. Ggf, wenn gesundheitliche Gründe eine Beschäftigung nicht zulassen, sollten Sie einen erneuten Antrag auf volle EM-Rente stellen.

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3 Antworten

RFnam 02.08.2010 | 11:42
Nein, so etwas gibt es nicht. Entweder EM-Rente oder Altersrente. --------------------------------------------------------- Für eine EM-Rente ist der Grad der Behinderung bedeutungslos. Für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss ein GdB von mindestens 50 vorhanden sein.
Arnoldam 02.08.2010 | 12:12
Eine Mischung zwischen EM-Rente und Altersrente gibt es nicht. 50% EM-Rente gibt es ebenfalls nicht. Bei Renten spricht man nicht von Prozenten. Die Prozent Regelung ist alleine dem Behindertenrecht vorbehalten, wo der GdB ( Grad der Behinderung ) in Prozenten bemessen wird. In ihrem Falle ist wohl höchstwahrscheinlich die teilweise EM-Rente gemeint. Für Sie käme eventuell dann die sog. " Arbeitsmarktrente " in Frage die dann als volle EM-Rente ausbezahlt würde ( also 100 % um in ihrer Sprachregelung zu bleiben = 50 % aus med. Gründen und 50 % aus Arbeitsmarktgründen ) Die bekommen Sie aber nur dann, wenn Sie bereits arbeitslos sind oder keinen Teilzeitjob inne haben oder selbiger vom Arbeitgeber auch nicht bereitgestellt werden kann und zwar wegen dem für Sie dann verschlossenem Arbeitsmarkt.
Erika V.am 02.08.2010 | 12:42
Erst mal Danke für die Aufklärung. Ich hatte die volle EU Rente beantragt , aber meine volle Erwerbsminderung wurde nicht anerkannt. bestimmt werden Widerspruch erheben. Hoffentlich dauert das auch nicht wider fast 10 Monate bis ich überhaupt was mitgeteilt bekomme. Diese Zeit ohne eine was von der RVA zu hören zermürbt einen schon, wenn die Psyche labil ist.
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