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Experten-Antwort

eu-rente und berufliche reha

von icke11.07.2011 | 15:54
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4 Antworten

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hallo. ich bekomme schon einige jahre eine erwerbunfähigkeitsrente und möchte jetzt wissen wie das mit der beruflichen reha läuft. ich habe einen beruf gelernt, in dem ich aber nicht mehr arbeiten möchte und aus gesundheitlichen gründen auch nicht kann. jetzt habe ich überlegt, eine ganz neue berufliche richtung einzuschlagen. es wäre eine schulische ausbildung. kann ich das machen und was wird mit meiner rente? bekomme ich sie weiter gezahlt, oder verändert sich da was? und wenn sich was verändert, bitte wie genau? ich weiß, vllt ganz schönes durcheinander... deshalb bei fragen, einfach schreiben. vielen dank für die antworten... lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen als EM-Rentner durchaus berufliche Rehamaßnahmen fördern, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit damit verbessert bzw. wiederhergestellt werden kann. Einen gesetzlichen Ausschluss gibt es nicht.

Wenn jedoch im Vorfeld seitens des Rentenversicherungsträgers festgestellt wird, dass Sie bereits wieder erwerbsfähig sind, kann es - wie bereits von Volker geschrieben - zum Wegfall der EM-Rente kommen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Volkeram 11.07.2011 | 17:41
Auf eigene Kappe ( also ohne Unterstützung/Finanzierung durch die RV ) eine Schule besuchen und einen Abschluss dort machen können Sie immer. Das ist auch in keinster Weise schädlich für ihre EM-Rente. Die bekommen Sie dann weiterhin. Das Sie als EM-Rentner aber eine Massnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ( z.b. Umschulung ) durch die RV finanziert und genehmigt zu bekommen, ist aber unmöglich ! So einen Antrag stellen können Sie natürlich immer. Aus ihrem Status als EM-Rentner heraus ist dies aber völlig sinnfrei.. Es würde in jedem Falle dann erstmal ihr aktueller Gesundheitszustand überprüft, inwieweit Sie einer angedachten Massnahme überhaupt standhalten würden. Und sollte ihnen hier dann eine Besserung iher EM attestiert werden und theoretisch dann auch eine Teilhabe möglich sein , gelten Sie nicht mehr als EM und dann sind Sie ihre EM-Rente schneller los als Sie denken können...
???am 11.07.2011 | 16:38
Eine Schule können Sie jederzeit besuchen, hier "arbeiten" Sie ja nicht im Sinne der Rentenversicherung. Problematisch wird es vielleicht, wenn Sie diese Schulausbildung von der DRV gefördert haben möchten. Hier wird nämlich schon gefordert, dass sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat.
ickeam 11.07.2011 | 22:38
hallo zurück. ich wollte mich für die raschen und klaren antworten bedanken. ihr habt mir echt weite geholfen. macht weiter so. D A N K E ! ! !
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