Die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen als EM-Rentner durchaus berufliche Rehamaßnahmen fördern, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit damit verbessert bzw. wiederhergestellt werden kann. Einen gesetzlichen Ausschluss gibt es nicht.
Wenn jedoch im Vorfeld seitens des Rentenversicherungsträgers festgestellt wird, dass Sie bereits wieder erwerbsfähig sind, kann es - wie bereits von Volker geschrieben - zum Wegfall der EM-Rente kommen.