Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

EU-Rente und BU-Rente

von Jürgen20.12.2010 | 13:19
2750 Ansichten
6 Antworten
Einer Bekannten wurde eine unbefristete EU-Rente zugebilligt. Nun hatte sie aber privat vor längerer Zeit eine BU-Versicherung abgeschlossen. Diese würde mit einer monatlichen Zahlung von 518€ fällig sein. Was ist zu tun? Gruß und Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.12.2010 | 15:18

Als Hinzuverdienst i. S. v. § 96a SGB 6 werden bei Zusammentreffen mit einer Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigt:

– Arbeitsentgelt aus nichtselbstständiger Arbeit,

– Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit,

– vergleichbares Einkommen und

– Sozialleistungen (bei Bezug einer Rente wegen voller EM: Verletztengeld und Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung).

Ihre private Rente beeinflusst den Rentenbezug nicht.

5 Antworten

-_-am 20.12.2010 | 13:28
EU-Renten gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr. Vermutlich bezieht Ihre Bekannte also eine Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI. ---> http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__43.html… Welche inividuellen Rechte und Pflichten sich aus einem privaten Versicherungsvertrag ergeben, kann hier im Forum niemand erahnen. Dazu muss Ihre Bekannte in die Vertragsbedingungen sehen und sich entsprechend verhalten.
-_-am 20.12.2010 | 14:21
Die Frage ist nicht, was passiert, wenn die BU-Rente gezahlt wird. Damit wird die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten. Es wird dann aus der vollen Erwerbsminderungsrente auch keine Teilrente! Die private BU-Rente ist kein Einkommen im Sinne von § 96a SGB VI und ist auf die EM-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anzurechnen! Mehr dazu unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
gast0815am 20.12.2010 | 14:19
Hallo, es handelt sich bei der Leistung einer privaten Versicherung nicht um einen Hinzuverdienst. Verdienst ist i.d.R. eine Leistung des Arbeitgebers für erbrachte Arbeit.
Jürgenam 20.12.2010 | 14:25
Werde ich informieren. Gruß & schöne Weihnachten
Jürgenam 20.12.2010 | 13:59
-_- schrieb

Die Frage ist nicht, was passiert, wenn die BU-Rente gezahlt wird. Damit wird die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten. Es wird dann aus der vollen Erwerbsminderungsrente auch keine Teilrente! Die private BU-Rente ist kein Einkommen im Sinne von § 96a SGB VI und ist auf die EM-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anzurechnen!

Mehr dazu unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR0&id=%A7%2096a%20Renten%20wegen%20verminderter%20Erwerbsf%E4higkeit%20und%20Hinzuverdienst%20%205%20326

Ja, das ist korrekt. Es ist eine volle Erwerbsminderungsrente. Die Frage ist jedoch, was passiert mit dieser, wenn die BU-Rente gezahlt wird. Damit wird doch die Hinzuverdienstgrenze überschritten. Wird dann aus der vollen Erwerbsminderungsrente eine Teilrente? An den gesundheitlichen Bedingungen, die zu dieser Rente führten, hat sich nichts geändert??? Gruß
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026