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Experten-Antwort

EU Rente und Ehrenamt

von Butterblume114.10.2022 | 20:30
361 Ansichten
2 Antworten
Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente seit 10 jahren. Halb wegen verschlossenem Arbeitsmarkt und halb aus gesundheitlichen gründen. Ich darf bis zu 10 Stunden wöchentlich, jedoch nicht mehr als 3 >Stunden täglich arbeiten. Dies mache ich in einem Minijob. Nun habe ich eine Schulung zum ehrenamtlichen Hospizbegleiter gemacht. Der Einsatz beträgt hier 1 x wöchentlich 1 bis 2 Stunden, und zwar an Tagen, an denen ich nicht in meinem Minijob arbeite. Meine frage: Muss ich dies vor Beginn meines Einsatzes der Rentenversicherung melden? Als Aufwandsentschädigung werden nur die Fahrtkosten erstattet. Und kann dies meine EU-Rente gefährden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.10.2022 | 10:12

Hallo Butterblume1,

wenn Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit lediglich eine (gegebenenfalls pauschale) Entschädigung des Ihnen tatsächlich entstandenen Aufwandes erhalten, stellt es weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen dar, sodass ein Hinzuverdienst nicht vorliegt. Wird in der Aufwandsentschädigung auch die aufgewendete Zeit und Mühe abgegolten, kann hier jedoch Hinzuverdienst vorliegen. Teilen Sie bitte Ihrem Rentenversicherungsträger die beabsichtigte Aufnahme des Ehrenamtes mit und bitten Sie um Klärung.

1 Antworten

Ach guck malam 14.10.2022 | 20:46
Ja, denn dies steht auch so in deinem Bescheid über die Rente, einfach mal nachlesen.
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