Hallo Butterblume1,
wenn Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit lediglich eine (gegebenenfalls pauschale) Entschädigung des Ihnen tatsächlich entstandenen Aufwandes erhalten, stellt es weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen dar, sodass ein Hinzuverdienst nicht vorliegt. Wird in der Aufwandsentschädigung auch die aufgewendete Zeit und Mühe abgegolten, kann hier jedoch Hinzuverdienst vorliegen. Teilen Sie bitte Ihrem Rentenversicherungsträger die beabsichtigte Aufnahme des Ehrenamtes mit und bitten Sie um Klärung.