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Experten-Antwort

EU-Rente und Hinzuverdienst

von Elli16.07.2010 | 14:07
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Hallo, wieder mal eine Frage zu dem Thema: Ich bekomme eine unbefristete EU-Rente (also den Vorgänger der EM-Rente) und habe seit einigen Jahren eine Nebenbeschäftigung, bei der ich wöchentlich ca. 12 Stunden arbeite und ca. 330,00 Euro im Monat verdiene. Letzten Monat nun ist eine Kollegin für ein paar Tage krank geworden und ich habe Sie kurzfrsitig vertreten. Dadurch erhöhte sich einmalig für Juni 2010 mein monatlicher Hinzuverdienst auf 438,00 Euro und meine wöchentlich Stundenzahl rutsche in diesem Monat auf 16 Stunden. Ab diesen Monat läuft wieder alles normal. Ist dieser 'Ausrutscher' im Juni rentenschädlich oder fällt dies unter die Regelung, dass man 2 x jährlich den Hinzuverdienst auf bis zu das Doppelte überschreiten darf (was ja in der Regel auch mit eine längeren Arbeitszeit für diesen Zeitraum verbunden ist. Lediglich Weihnachtsgratifikationen, Urlaubsgeld, usw. würden ja keine Mehrarbeit bedingen. Schon jetzt vielen Dank für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elli,

wie bereits richtig festgestellt wurde ist der Hinzuverdienst von 438 € im Monat Juni 2010 für die Zahlung der EU-Rente in voller Höhe unschädlich. Es liegt ein Mehrverdienst vor, weil die eingehaltene Hinzuverdienstgrenze des Vormonats überschritten wurde. Unter Prüfung der doppelten Hinzuverdienstgrenze handelt es sich um ein zulässiges Überschreiten.

Die 3-Stundengrenze ist überhaupt nur relevant bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Recht ab 2001. Sie beziehen eine EU-Rente, die nach anderen Kriterien zu überprüfen wäre. Außerdem wäre noch zu klären, ob die Beschäftigung im Juni auf Kosten der Gesundheit ausgeübt wurde. Es muß allerdings ein eindeutiges Indiz dafür vorliegen, das Erwerbsunfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Ein einmaliges unschädliches Überschreiten der Mindesthinzuverdienstgrenze ist kein Anlaß, die medizinischen Voraussetzungen der EU-Rente erneut zu überprüfen.

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7 Antworten

Arnoldam 16.07.2010 | 14:11
mehr kann man dazu nicht sagen.
RFnam 16.07.2010 | 17:48
Die Möglichkeit des zweimaligen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze hat der Gesetzgeber gerade im Hinblick auf die tradionelle Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld geschaffen. In Ihrem Fall ist die Stundenzahl entscheidend. Da im Monat Juni regelmässig die Drei-Stunden-Grenze überschritten wurde, steht nach dem Buchstaben des Gesetzes für diesen Monat nur eine Teilrente zu. (16 Stunden geteilt durch 5 Tage = 3,2 Stunden; oder waren es 16 : 6 Tage = 2,67 Stunden; oder 4 Tage zu 3 Stunden und ein Tag mit 4 Stunden ? ---------------------------------------------------------- Ich sehe hier nur zwei Möglichkeiten: - Abwarten, ob spätestens im nächsten Frühjahr, wenn die Jahresmeldungen abgesetzt werden, eine Reaktion Ihres Rentenversicherungsträgers erfolgt, oder - eine Selbstanzeige bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Das schlimmste, was Ihnen passieren kann, ist die nachträgliche Berechnung einer Teil-EU fur den Juni und Rückforderung des überzahlten Betrages.
Kenoam 16.07.2010 | 19:36
Hallo, sie dürfen zwemal im Kalenderjahr die Hinzuverdienstgrenze überschreiten. Daher dürfte es keine Teilrente geben, wenn sie nicht noch öfter die Hinzuverdienstgrenze überschreiten (einmal dürfen sie ja noch :-) ).
RFnam 16.07.2010 | 20:16
Hier geht es allein um die Stundenzahl: Voll erwerbsgemindert (erwerbsunfähig) ist, dessen Restleistungsvermögen unter drei Stunden täglich liegt. Vorliegend wurde im Monat Juni täglich etwa 3,2 Stunden gearbeitet. Die einmalige Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze spielt in diesem Fall keine Rolle.
Arnoldam 16.07.2010 | 20:13
In diesem Fall geht es nicht um den Zuverdienst ( das ist unstriitg das der im Rahmen der zulässigen 2 x maligen Überschreitung leigt ) , sondern um die Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche. Da es sich aber nur um 1 ! Stunde Zeitüberschreitung handelt , sollte daraus ja wohl kein größeres Theater gemacht werden. Außerdem wird dies die RV nie erfahren und wenn doch wird niemals eine Rentenkürzung wegen so eine Lapiellie veranlasst. 1 Stunde Überschreitung der zuässigen Wochenarbeitszeit ( und das nur 1 malig ! ) ist doch absolut lächerlich und " Peanuts" über die man sich gar nicht weiter zu unterhalten braucht.
Elliam 17.07.2010 | 14:03
Meines Erachtens geht es darum, ob jemand r e g e l m ä ß i g mindestens 3 Stunden täglich (also 15 Stunden wöchentlich) arbeiten kann. Das zeitweilige Überschreiten der Arbeitszeit im Rahmen des erlaubten 2 x jährlichen Überschreitens der 400,00 Euro-Grenze ist ja zwangsläufig, da sich diese Regelung nun mal nicht expilzit an ein eventuelles Urlaubs- oder Weihnachtsgeld anlehnt, sondern durchaus auch durch z. B. Krankeitsvertretungen ergeben kann. Das Überschreiten der 3-Stunden-Grenze (bzw. 15 Stunden-Grenze bezogen auf eine Wochen) stellt also einen Ausnahmesachverhalt dar. Hier waren auch schon Experten, die der Meinung waren, dass innerhalb eine Mini-Jobs von monatlich bis 400,00 Euro (mit 2-maliger Überschreitungsmöglichkeit um das Dopplelte jährlich) Stundenzahlen gar keine Rolle mehr spielen, da bei diesen Hinzuverdiensten davon auszugehen ist, dass die 15-Stunden-Regelung pro Wochenicht wesentlich tangiert wird. Was stimme denn nun? Ein Experte vielleicht nochmals bitte.
Elliam 17.07.2010 | 14:07
Meines Erachtens geht es darum, ob jemand r e g e l m ä ß i g mindestens 3 Stunden täglich (also 15 Stunden wöchentlich) arbeiten kann. Das zeitweilige Überschreiten der Arbeitszeit im Rahmen des erlaubten 2 x jährlichen Überziehens um das Doppelte der 400,00 Euro-Grenze ergibt ja zwangsläufig, da sich diese Regelung nun mal nicht nur expilzit an ein eventuelles Urlaubs- oder Weihnachtsgeld anlehnt, sondern sich durchaus auch durch z. B. durch Krankeitsvertretungen ergeben kann. Das Überschreiten der 3-Stunden-Grenze (bzw. 15 Stunden-Grenze bezogen auf eine Wochen) stellt also immer einen Ausnahmesachverhalt dar. Hier waren auch schon Experten der Meinung, , dass innerhalb eine Mini-Jobs von monatlich bis 400,00 Euro (mit 2-maliger Überschreitungsmöglichkeit um das Dopplelte jährlich) Stundenzahlen gar keine Rolle mehr spielen, da bei diesen Hinzuverdiensten davon auszugehen ist, dass die 15-Stunden-Regelung pro Wochenicht nicht wesentlich tangiert wird. Was stimme denn nun? Ein Experte vielleicht nochmals bitte.
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