Hallo Elli,
wie bereits richtig festgestellt wurde ist der Hinzuverdienst von 438 € im Monat Juni 2010 für die Zahlung der EU-Rente in voller Höhe unschädlich. Es liegt ein Mehrverdienst vor, weil die eingehaltene Hinzuverdienstgrenze des Vormonats überschritten wurde. Unter Prüfung der doppelten Hinzuverdienstgrenze handelt es sich um ein zulässiges Überschreiten.
Die 3-Stundengrenze ist überhaupt nur relevant bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Recht ab 2001. Sie beziehen eine EU-Rente, die nach anderen Kriterien zu überprüfen wäre. Außerdem wäre noch zu klären, ob die Beschäftigung im Juni auf Kosten der Gesundheit ausgeübt wurde. Es muß allerdings ein eindeutiges Indiz dafür vorliegen, das Erwerbsunfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Ein einmaliges unschädliches Überschreiten der Mindesthinzuverdienstgrenze ist kein Anlaß, die medizinischen Voraussetzungen der EU-Rente erneut zu überprüfen.