Guten Tag Mäusebär,
wenn Sie neben Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung hinzuverdienen möchten, ist dies im bestimmten Umfang- dem sogenannten Restleistungsvermögen- zulässig und möglich. Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich.
Der erzielte Hinzuverdienst, z.B. aus selbständiger Tätigkeit, wird jedoch auf die Rente angerechnet und kann gegebenenfalls zu einer Kürzung Ihrer Rente führen. Im Jahr 2022 beträgt die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung 6300 Euro.
Die von Ihnen angesprochenen Änderungen beim Hinzuverdienst (also die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze) neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren, sind also noch nicht beschlossen. Sie betreffen ausschließlich die Hinzuverdienstmöglichkeit. Änderungen hinsichtlich des Umfangs der ausgeübten Tätigkeit sind damit nicht verbunden und weiterhin zu beachten.
Sofern Sie eine Tätigkeit oder Beschäftigung aufnehmen, teilen Sie dies bitte Ihrem Rentenversicherungsträger mit.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung