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Experten-Antwort

EU Rente und Hinzuverdienst auf selbstständiger Basis ab 2023 möglich ?

von Mausebär28.09.2022 | 20:17
883 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehte Damen und Herren Ab 2023 haben sich die Grenzen für den Hinzuverdienst erfreulicherweise erhöht. Ich bin dauerhaft in voller EU Rente. Darf ich zukünftig auf selbstständiger Basis als Alltagshelferin arbeiten, oder ist das nicht möglich? Freundliche Grüße Mausebär

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Mäusebär,

wenn Sie neben Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung hinzuverdienen möchten, ist dies im bestimmten Umfang- dem sogenannten Restleistungsvermögen- zulässig und möglich. Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich.

Der erzielte Hinzuverdienst, z.B. aus selbständiger Tätigkeit, wird jedoch auf die Rente angerechnet und kann gegebenenfalls zu einer Kürzung Ihrer Rente führen. Im Jahr 2022 beträgt die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung 6300 Euro.

Die von Ihnen angesprochenen Änderungen beim Hinzuverdienst (also die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze) neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren, sind also noch nicht beschlossen. Sie betreffen ausschließlich die Hinzuverdienstmöglichkeit. Änderungen hinsichtlich des Umfangs der ausgeübten Tätigkeit sind damit nicht verbunden und weiterhin zu beachten.

Sofern Sie eine Tätigkeit oder Beschäftigung aufnehmen, teilen Sie dies bitte Ihrem Rentenversicherungsträger mit.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Hildeam 28.09.2022 | 20:46
Zur Zeit beträgt der Hinzuverdienst noch 6300 Euro, soll wohl auf über 17.000 Euro steigen. Wie man das mit unter 3 Stunden verdienen kann, manche verdienen das in Vollzeit.
Larezam 28.09.2022 | 20:35
Das dürfen Sie auch jetzt schon. Es gibt kein Verbot neben der Rente zu arbeiten wenn es denn (wieder) geht.
Abschlägeam 28.09.2022 | 21:07
Hallo Mausebär, auch wenn Sie nicht 'raus aus der EM-Rente' wollen, passt dieser Beitrag dennoch zu Ihrem Vorhaben, deshalb 'zeitsparend' der Link dorthin (dort gibt es auch schon eine Expertenantwort) Einen schönen Abend und viel Erfolg beim neuen Job! https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/raus-aus…
Schadeam 28.09.2022 | 21:50
Ist doch überhaupt kein Problem, wenn der Lohnanspruch über dem Mindestlohn liegt - nicht nur Ungelernte sind erwerbsgemindert! 10 Wochenstunden zu 30€ macht im Jahr 15600€; das ist doch für eine Fachkraft nicht unrealistisch, oder? Zur ursprünglichen Fragestellung: man sollte künftig noch mehr aufpassen, dass man die Zeitgrenzen einhält,.......überschreitet man diese dauerhaft, ist man kaum mehr voll erwerbsgemindert.
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