Hallo Eva,
vom Zeitaufwand her ist ihre Tätigkeit unproblematisch. In welchem Umfang sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb ergeben, haben Sie nicht angegeben. Für das Kalenderjahr 2024 gilt eine Hinzuverdienstgrenze von mindestens 18558,75 Euro. Solange Sie diesen Jahresbetrag nicht überschreiten, ergeben sich keine Auswirkungen für Ihre Rente.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung