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Experten-Antwort

EU-Rente und Kleinunternehmen

von Eva02.06.2024 | 13:50
214 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente. In meiner Freizeit male ich ganz gerne. Das ist mein Hobby. Nun würde ich gern Bilder zum Verkauf anbieten und müsste dafür ein Kleinunternehmen gründen. Ich habe einen Zeitaufwand von drei bis vier Stunden in der Woche. Hat das Auswirkungen auf meine Rente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.06.2024 | 12:28

Hallo Eva,

 

vom Zeitaufwand her ist ihre Tätigkeit unproblematisch. In welchem Umfang sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb ergeben, haben Sie nicht angegeben. Für das Kalenderjahr 2024 gilt eine Hinzuverdienstgrenze von mindestens 18558,75 Euro. Solange Sie diesen Jahresbetrag nicht überschreiten, ergeben sich keine Auswirkungen für Ihre Rente.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

5 Antworten

kurz und knappam 02.06.2024 | 14:11
Klären Sie vor allem erst einmal einmal mit Ihrem Finanzamt, ob die den Verkauf von ein paar Bildern als 'Einkünfte aus Gewerbe' oder lediglich als Hobby einstufen. Und lesen Sie die Hinweise in Ihrem Rentenbescheid zum Hinzuverdienst :-)
kurz und knappam 02.06.2024 | 17:52
Eva, laut §23 Abs.1 Satz 5 EStG bleiben private Verkaufsgewinne von 1000€ ab 2024 steuerfrei (Änderung ab 2024 durch das Wachstumschancengesetz). Und den entsprechenden Satz kopiere ich für Sie aus dem §23 EStG. :-) 5)Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1 000 Euro betragen hat. Den gesamten §23 EStG stelle ich Ihnen im nachfolgenden Link bereit. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
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