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Experten-Antwort

EU Rente und Minijob

von Linchen01.06.2015 | 10:11
1875 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich beziehe seit dem 01. Januar 2015 eine unbefristete EU-Rente, vorher 4 Jahre lang befristet. Da diese unter dem Existenzminimum leigt, wird der Rest durch die Grundsicherung aufgestockt. Mein Anliegen ist es einen Minijob auf 450 € Basis zu finden und 2 Stunden täglich zu arbeiten, um nicht mehr von dem Sozialamt abhängig zu sein. Aufgrund meines psychischen Zustands kann ich auch nicht mehr als 2 Stunden am Tag arbeiten. Habe eine Ausbildung zur staatlich geprüften Übersetzerin, habe jedoch niemals in dem Bereich gearbeitet, sondern vier Jahre lang im Call-center. Gibt es Einschränkungen bei der Wahl der Tätigkeit? Ich denke vorrangig daran als Putzhilfe zu arbeiten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.06.2015 | 11:20

Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Ihr Verdienst beträgt nicht mehr als 450 Euro monatlich.

12 Antworten

Linchenam 01.06.2015 | 11:28
Was versteht man unter einer leidensgerechten Tätigkeit? Für mich ist es wichtig eine Tätigkeit auszuführen, welche man in aller Ruhe ausführen kann, ohne großen Druck, welche nicht zu kopflastig ist. Würde natürlich auch darauf achten für wen ich arbeite, das ist sehr wichtig für mich. Bin vor Jahren, vor Bezug der EU Rente, aufgrund einer 8 stündigen Arbeit im Empfangsbereich wieder erkrankt. Das Stresslevel war dort sehr hoch. Eine Tätigkeit, welche mit viel Stress verbunden ist kommt für mich nicht in Frage. Als Putzhilfe, kann man meines Erachtens selbstänig und ohne großen Stress arbeiten. Eine solche Arbeit werden ich wohl auch nicht kurzfristig finden. Macht es Sinn vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit, sich bei der DRV vor Ort beraten zu lassen? Wird einem klar mitgeteilt ob man diese Tätigkeit ausüben kann, ohne den Bezug der EU Rente zu gefährden?
Die Farbe Schwarzam 01.06.2015 | 10:40
Grundsätzlich steht Ihnen die Wahl des Minijobs frei, solang es sich um eine leidensgerechte Tätigkeit handelt. Denken Sie an Ihre Mitteilungspflichten gegenüber Sozialamt und RV-Träger, was die Aufnahme des Jobs angeht.
Maxam 01.06.2015 | 12:46
Hallo! Ich möchte Ihnen mal empfehlen das durchzurechnen.....bei 40 H im Monat....ob da nach Abzug der Sozialleistungen vom überhaupt noch was über bleibt.....
Die Farbe Schwarzam 01.06.2015 | 12:21
In Ihrem Fall klingt das, was Sie da schildern ganz klar nach einer entsprechenden Tätigkeit. Leidensgerecht an sich sagt nur aus, dass jemand mit einen Rückenleiden keine schwer körperliche Arbeit aufnehmen sollte. Da sich Ihre zur Rente führende Diagnose auf psychische Gründe zurückführen lässt, sollte eine Anstellung als Reinigungskraft kein Dorn im Auge sein. Eine Beratung bei der DRV ist vorab nicht notwendig, wenn Sie sich unsicher sind, nehmen Sie den Beratungsservice ruhig in Anspruch.
W*lfgangam 01.06.2015 | 19:28
Hallo Max, bei einem Minijob werden keine Sozial_abgaben_ abgezogen - die hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Lediglich die 2 % pauschale Lohnsteuer können einem Minijobber abgezogen werden. Wenn Sie natürlich die Grundsicherung als Sozialleistung meinen (und den Verlust der 'GEZ-Befreiung' nicht vergessen), sollte das zusammen in der Summe eben 'deutlich' weniger sein, damit aus dem Minijob tatsächlich noch was übrig bleibt (45 Std/Monat. á 7,5 EUR = 338 EUR). Ggf. steht aber noch ergänzend Wohngeld zu - da muss Linchen sich durch die Ämter fragen gehen. Gruß w.
Maxam 01.06.2015 | 19:33
Ich möchte Ihnen mal empfehlen das durchzurechnen.....bei 40 H im Monat....ob da nach Abzug der Sozialleistungen vom überhaupt noch was über bleibt.....
Hallo Max, bei einem Minijob werden keine Sozial_abgaben_ abgezogen - die hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Lediglich die 2 % pauschale Lohnsteuer können einem Minijobber abgezogen werden. Wenn Sie natürlich die Grundsicherung als Sozialleistung meinen (und den Verlust der 'GEZ-Befreiung' nicht vergessen), sollte das zusammen in der Summe eben 'deutlich' weniger sein, damit aus dem Minijob tatsächlich noch was übrig bleibt (45 Std/Monat. á 7,5 EUR = 338 EUR). Ggf. steht aber noch ergänzend Wohngeld zu - da muss Linchen sich durch die Ämter fragen gehen. Gruß w.
Genau das habe ich gemeint Wolfgang....nur unglücklich formuliert .....wird wohl wenig über bleiben.....wenn übehaupt
Linchenam 02.06.2015 | 12:49
Im Moment beziehe ich 500 € EU Rente und 320 € Grundsicherung. Wohne im Moment in Miete bei meinen Eltern. Meine Eltern wollen mir die Wohnung in absehbarer Zeit überschreiben, dadurch würde die Miete als solche wegfallen. Müsste natürlich die Strom und Nebenkosten weiterhin zahlen, GEZ eingerechnet. Mir geht es vordergründig darum, nicht mehr von der Grundsicherung abhängig zu sein und mehr Selbständigkeit zu erlangen. Bin natürlich so zusagen im Moment am Überlegen ob das überhaupt umsetzbar ist unter den gegebenen Umständen.
Linchenam 02.06.2015 | 13:15
Zusätzliche Frage: Darf man nun pro Woche täglich genau 3 Stunden arbeiten, die Betonung liegt auf genau, oder muss man unter 3 Stunden täglich bleiben? Pro Wochen sind das dann genau 15 Stunden. Die Aussagen im Internet sind diesbezüglich recht widersprüchlich.
W*lfgangam 02.06.2015 | 19:26
Hallo Linchen, lesen Sie dazu zu dieser schon oft gestellten Frage den Beitrag dazu an letzter Stelle: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… oder auch hier mal reinschauen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… ...und bedenken Sie auch, dass Sie bei tgl. 3 Std., unter Berücksichtigung des Mindestlohns, die zulässige Hinzuverdienstgrenze bereits überschreiten (3 Std. x 5 Tage x 4 Wochen = 60 Std.; x 7,50 EUR = 450 EUR ...die meisten Monate haben aber bekanntlich mehr als nur 4 volle Wochen). Gruß w.
Linchenam 02.06.2015 | 21:21
Danke Wolfgang für den Hinweis Habe nicht genau überlegt *schmunzel*, dass ein Monat mehr als 4 Wochen hat. 10 Stunden wöchentlich, bei jeweils 2 Stunden täglich würden reichen. Hoffe dass ich 1-3 Putzstellen finde, bei denen ich natürlich angemeldet bin. Dort verdient man mindestens 9 € die Stunde. Das wären dann je nach Monat 360 € - 414 €. Ob das praktisch so einfach umzusetzen ist, ist natürlich eine andere Frage.
Linchenam 02.06.2015 | 22:09
Danke vielmals Wolfgang Seit einiger Zeit ist es wirklich so, dass mir mehr oder weniger die Decke auf den Kopf fällt, hätte nicht gedacht, dass es mal wirklich soweit kommt *lach*. Es ist nicht nur der finanzielle Anreiz, welcher mich dazu treibt, sondern auch das Bedürfnis nach ein wenig Beschäftigung im Alltag und wenn ich dann 300 - 350 € mehr auf der Hand habe, dann ist das natürlich auch nicht zu verkennen. Gesundheitlich bin ich seit 2,5 Jahren stabil genug um 2 Stunden täglich zu arbeiten.
W*lfgangam 02.06.2015 | 21:39
Zitat von Linchen anzeigen
Hallo Linchen, ich drücke Ihnen dafür die Daumen ...bei kleiner Rente ist man (leider) gezwungen, nach jedem zusätzlichem EUR zu greifen, um die eigene Lebensqualität wenigstens einen Hauch zu verbessern. Und auch nicht vergessen - die DRV sitzt Ihnen immer im Nacken ...kann aber auch nichts passieren, wenn die Gesundheit schon ruiniert. Alles Gute für Sie. Gruß w.
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