Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Ihr Verdienst beträgt nicht mehr als 450 Euro monatlich.
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Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Ihr Verdienst beträgt nicht mehr als 450 Euro monatlich.
Genau das habe ich gemeint Wolfgang....nur unglücklich formuliert .....wird wohl wenig über bleiben.....wenn übehauptIch möchte Ihnen mal empfehlen das durchzurechnen.....bei 40 H im Monat....ob da nach Abzug der Sozialleistungen vom überhaupt noch was über bleibt.....Hallo Max, bei einem Minijob werden keine Sozial_abgaben_ abgezogen - die hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Lediglich die 2 % pauschale Lohnsteuer können einem Minijobber abgezogen werden. Wenn Sie natürlich die Grundsicherung als Sozialleistung meinen (und den Verlust der 'GEZ-Befreiung' nicht vergessen), sollte das zusammen in der Summe eben 'deutlich' weniger sein, damit aus dem Minijob tatsächlich noch was übrig bleibt (45 Std/Monat. á 7,5 EUR = 338 EUR). Ggf. steht aber noch ergänzend Wohngeld zu - da muss Linchen sich durch die Ämter fragen gehen. Gruß w.
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