Hallo Gaby,
„Schade“, „Petra“ und „Nix“ haben Ihnen prinzipiell schon die zutreffenden Antworten gegeben. Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist im Übrigen, dass Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 (teilweise Erwerbsminderungsrente) bzw. 3 (volle Erwerbsminderungsrente) Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Letztlich sind auch die Ärzte in der Rehaeinrichtung verpflichtet, im Entlassungsbericht richtige und vollständige Angaben zu machen. Insoweit dürfte Ihr Einfluss auf den Inhalt des Entlassungsberichts hinsichtlich wichtiger Informationen eher gering sein.