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Experten-Antwort

EU-Rente und Reha-Abschlussbericht

von Gaby14.04.2012 | 07:32
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, da ich momentan in einer Reha bin, wurde mir nahegelegt, noch in der Reha den Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Meine Ärztin teilte mir mit, dass ich arbeitsunfähig (unter 3 Stunden) entlassen werde. Nun sagte mir jemand, dass in dem Abschlussbericht auch die vorraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit stehen wird. Ein Rentenantrag kann wohl erst gestellt werden, wenn man mind. für 4 Monate als arbeitsunfähig eingestuft werden. Kann das jemand bestätigen? Ich habe im Internet nichts darüber gefunden und meine Ärztin hat mir nur mitgeteilt, dass ich arbeitsunfähig sein werden. Danke im Voraus. Mfg Gaby

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,

„Schade“, „Petra“ und „Nix“ haben Ihnen prinzipiell schon die zutreffenden Antworten gegeben. Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist im Übrigen, dass Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 (teilweise Erwerbsminderungsrente) bzw. 3 (volle Erwerbsminderungsrente) Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Letztlich sind auch die Ärzte in der Rehaeinrichtung verpflichtet, im Entlassungsbericht richtige und vollständige Angaben zu machen. Insoweit dürfte Ihr Einfluss auf den Inhalt des Entlassungsberichts hinsichtlich wichtiger Informationen eher gering sein.

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5 Antworten

Schadeam 14.04.2012 | 07:55
Arbeitsunfähig heißt, dass Sie die bisherige Tätigkeit momentan nicht machen können. Ob dies vorübergehend (z.B. bei Grippe oder Handbruch) oder dauerhaft ist, müssen Sie im Zweifel die Ärzte fragen; Und ebenso sollten Sie die Ärztin fragen ob Sie auch andere, leichtere Arbeiten nicht mehr machen können - es könnte ja sein dass Sie die letzte Arbeit nicht mehr, viele anderen Arbeiten jedoch sehr wohl machen können. So gesehen kann keiner die Erfolgschance eines etwaigen Rentenantrages beurteilen. Sind Sie Bauhilfsarbeiter oder Altenpflegerin und können keine Lasten mehr heben, es wäre jedoch jede körperlich leichte Arbeit (z.B. im Büro) machbar, wäre eine volle EM Rente wohl kaum drin.
Gabyam 14.04.2012 | 08:07
Danke für die Antwort. Aber vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Ich werde definitiv arbeitsunfähig (unter 3 Stunden) eingestuft. Das betrifft auch leichte Arbeiten, zumal ich im Büro arbeite. Leichter geht ja dann schon nicht. Nur kenne ich wohl diese Einstufung der Arbeitsunfähigkeit (bei mir unter 3 Stunden), aber steht auch im Abschlussbericht drin, wie lange ich arbeitsunfähig sein werde? Hier habe ich überhaupt keine Infos gefunden und bezweifele fast, dass es das gibt.
Nixam 16.04.2012 | 07:24
Wenn Sie aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wurden, entscheidet Ihr Hausarzt weiter, wie lange Sie weiter krank sein werden. Wenn das so ist, daß Sie für immer krank sind, dann wird er Sie auch für immer krank schreiben, bis Sie Ihre Rente durchhaben. Viele Grüße Nix
Gabyam 16.04.2012 | 07:51
Hallo, danke für die verschiedenen Antworten. Ob ich für immer krank bin, weiß ja noch keiner. Deshalb wäre die befristete Rente ja eine Möglichkeit für mich, denn keiner weiß, ob es nicht in 1 oder zwei Jahren besser geworden ist. Ich spreche heute mit meiner Reha-Ärztin darüber. Kann mir denn jemand etwas dazu sagen, dass es besser wäre, die Sache mit der Tagesklinik nicht in dem Entlassbericht zu erwähnen, weil man dann evtl. die Rente nicht gewährt, um abzuwarten, ob sich die Krankheit durch die Tagesklinik bessern könnte? Aber ich weiß ja noch nicht, wann ich dort überhaupt aufgenommen werde. Das kann ja Monate dauern. Kann mir jemand sagen, ob ich hier Einfluss habe, ob diese Bemerkung in den Bericht kommt oder nicht? Immerhin ist es ja schon eine wichtige Information. Mfg Gaby
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