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Experten-Antwort

EU-Rente und RV Beiträge aus Pflegegeld

von Gaby04.02.2012 | 14:24
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5 Antworten

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Ich beziehe eine unbefr. EU-Rente und pflege meine Mutter. Sie bekommt Pflegestufe II und mir sollen RV Beiträge aus einem fiktieven Entgelt von 900 € gutgeschrieben werden. Geht das überhaupt und wie wikrt sich das auf die EU Rente aus? Kann die gestrichen werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Beiträge, die Ihnen für Ihre Pflegetätigkeit auf dem Versicherungskonto gutgeschrieben werden, führen nicht zu einer Anrechnung (Minderung) auf Ihre lfd. Rente.

Auch ein Entgelt in Höhe des Pflegegeldes stellt keinen Hinzuverdienst dar. (Nicht als Arbeitsentgelt zählt gem. § 96 a (1) SGB VI das Entgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn es das den Umfang der Pflegebedürftigkeit entsprechenden Pflegegeld nicht übersteigt.)

Zur Höhe der späteren Altersrente wurde im vorherigen Artikel bereits ausführlich geschrieben. Anzumerken bleibt noch, dass Pflegebeiträge, die nach Ablauf der Zurechnungszeit (60. Lebensjahr) gezahlt werden, sich grds. rentensteigernd auswirken.

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4 Antworten

Krämersam 04.02.2012 | 14:49
Natürlich dürfen Sie neben ihrer unbefr. EM-Rente noch jemanden pflegen und auch das Pflegegeld beziehen. Pflegegeld ist grundsätzlich Rentenunschädlich und wird auch nicht als Hinzuverdienst angerechnet. Ob sich ihre spätere Altersrente allerdings durch die Rentenbeiträge die ihnen für die Zeit der Pflege ihrer Mutter gutgeschrieben werden erhöhen wird oder nicht, kann man pauschal nicht sagen. Das ist von vielen verschiedenen Dingen abhängig und letztlich immer vom Einzelfall. z.b. werden ihre Rentenpunkte der Zurechnungszeit ( Eintritt EM bis zum 60. Lebensjahr ) die Sie ja bei ihrer EM-Rente von der RV erhalten haben, mit den neu durch die Pflegezeit erworbenen Rentenpunkten gegen gerechnet. Man bekommt aslso die durch die Pflegezeit erworbenen Rentenpunkte NICHT einfach zusätzlich noch gutgeschrieben. Es erfolgt immer eine " Verrechnung " mit den Punkten der Zurechnungszeit. Es kommt dann noch entscheidend darauf an wie lange ( wie viele Jahre ) Sie ihre Mutrer letztlich noch pflegen werden und in welcher Pflegestufe. Je länger sie ihre Mutter pflegen und je höher die Pflegestufe umso wahrscheinlicher ist es , das sich dann auch später ihre Altersrente dadurch erhöhen KANN. Aber sicher ist dies keineswegs aus o.g. Gründen. Hier können Sie alles zu diesem Thema nachlesen : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Gabyam 04.02.2012 | 15:02
Vielen Dank für die Auskunft. Aber was ist mit diesem fiktiven Entgelt, dass der Rentenvers. gemeldet wird (900€), für das die Krankenkasse RV-Beiträge entrichtet? Wirkt sich das als Nebeneinkommen aus und somit zur Kürzung oder gar Wegfall der Rente?
Krämersam 04.02.2012 | 15:21
" Grundlage des Rentenanspruchs für Pflegepersonen sind fiktive beitragspflichtige Einnahmen, die für die geleistete Pflege zugrunde gelegt werden. Sie bilden die sogenannte Beitragsbemessungsgrundlage. Diese errechnet sich aus einem bestimmten Prozentsatz der Bezugsgröße. " Das ist also kein " fiktives Entgeld " im engeren Sinne, sondern wird nur als Bezugsgrösse zur Berechnung herangezogen. Das ist also kein Einkommen , Nebeneinkommen, Verdienst oder sonst was im Sinne der Hinzuverdienstregelung. Diese " fiktive beitragspflichtige Einnahme " dient nur als eine Art " Rechengrösse " . Die Meldung bzw. Zahlung der Rentenbeiträge durch die Pflegekasse an die RV erfolgt unter Beiträge zur Pflegeversicherung. Alle Beteiligten wissen also Bescheid. Das hat mit einem Verdienst aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit rein gar nichts zu tun. Sie verstehen das wohl etwas falsch. Fakt ist : Pflegegeld ist in ihrem Fall definitiv rentenunschädlich !
Gabyam 04.02.2012 | 16:00
Vielen herzlichen Dank. Ich hatte mir echt Sorgen gemacht. Vielleicht hilft der Beitrag auch noch anderen "Unwissenden". Vielen Dank
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