Man muss unterscheiten zwischen Hinzuverdienstgrenze und rentenschädlicher selbständiger Tätigkeit. Zugrundezulegen im Rahmen des Hinzuverdienst ist der steuerrechtliche Gewinn, wie er im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen werden wird. Die Einkommensgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Ob die Tätigkeit als solche rentenschädlich ist, würde ich vorab durch eine konkrete Anfrage beim Rentenversicherungsträger abklären lassen. Nur so haben Sie auch sicher Gewissheit, dass die Tätigkeit nicht zu einem Wegfall der EM-Rente führen wird. Grundsätzlich gilt aber, dass geringfügige Beschäftigungen oder Tätigkeiten nicht rentenschädlich sind.