Sie können natürlich während dem Bezug einer EM-Rente ein Studium aufnehmen. Sie müssen das nicht Ihrem zuständigen Rententräger mitteilen. Sie können nach Abschluss (auch ohne Abschlußprüfung) des Studiums, diese Studienzeit mittels der Studienbescheinigung als rentenrechtliche Zeit anerkennen lassen.
Dazu wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungstelle der Deutschen Rentenversicherung.