Bei der VBL handelt es sich um eine Betriebrente. Die gesetzlichen Rentenansprüche bleiben von einer Betriebsrente unberührt.
Ob Sie einen Anspruch auf eine Betriebsrente haben und welche Abzüge zum Tragen kommen, erfahren Sie bei der VBL bzw. bei Ihrer Krankenkasse.