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Experten-Antwort

EU Rente und vollstreckungsgericht will Rest der Nachzahlung nicht freigeben

von Diana 02.07.2023 | 04:11
356 Ansichten
3 Antworten
Ich habe eine Nachzahlung von 3870 Euro bekommen. Ich konnte einmal den Freibetrag in den nächsten Monat nehmen Jetzt sind aber 1340 in der Speere und ich habe noch 4 Wochen gläubige Liste von der Bank bekommen, also zum Gericht 3 stellen 3 Antworten.auf jedenfall haben die nicht mal einen Antrag aufgenommen da es alte Schulden sind und die Akten nicht mehr existieren. Man sagte mir nur ich kann es ja selbst versuchen also jeden gläubiger selbst anschreiben und das mit sehbehinderte. Ich habe 7momate keine Leistungĺ erhalten und habe von der Tafel und Freundes gelebt jetzt kann ich nicht mal Geld zurückschicken. Vielleicht kennt jemand sich besser aus. Rechtschreibung bitte ich zuentschuldigen.3

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.07.2023 | 07:50

Hallo Diana, 

 

vermutlich habe Sie ein sog. Pfändungsschutzkonto. 

Bei einer Nachzahlung einer (Sozial-)Leistung können Sie sich auf Antrag eine Bescheinigung über diese Nachzahlung nach § 904 ZPO ausstellen lassen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch bei einem Nachzahlungsbetrag von mehr als 500 Euro nicht. 

 

Sie müssen sich an das Vollstreckungsgericht wenden. 

 

Evtl. hilft Ihnen die örtlicher Schuldnerberatungsstelle weiter. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Hier falscham 02.07.2023 | 04:27
Was ist denn Ihre rentenrechtliche Frage? Was hat denn die Rentenversicherung mit Ihren Gläubigern und Schulden zu tun (was ich aus Ihrem Geschreibsel so erkennen kann)?
Abschlägeam 02.07.2023 | 13:10
Hallo Diana, die Rentenversicherung kann Ihnen bei diesem Problem leider nicht helfen. Aber sicherlich gibt es auch an Ihrem Wohnort Ansprechpartner bei z.B. Caritas, Awo, Der Paritätische, Diakonie etc., die Ihnen zumindest helfen könnten, die notwendigen Schreiben/Telefonate/Anträge durchzuführen. Viel Erfolg und alles Gute!
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