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EU-Rente + VBLU

von Ros.23.05.2007 | 17:38
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten ich habe eine Frage, und zwar werde ich eine EU-Rente erhalten , rückwirkend ab 2006, in der Zeit von 1980 bis 1994 durch den Arbeitgeber VBLU entrichtet,besteht daraus nun heute auch noch ein Anspruch ? Für eine kurze Nachricht wäre ich Ihnen dankbar . Mit freundlichem Gruß Rosi

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Rosi,

hinsichtlich Aussagen zur VBL möchten wir Sie direkt an die

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL),

Hans-Thoma-Str. 19,

76133 Karlsruhe,

Tel.: 0721/155-0,

Fax: 0721/155-666,

www.vbl.de,

info@vbl.de

verweisen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Gemäß § 93 SGB VI ist auf eine Versichertenrente aus der Rentenversicherung eine Versichertenrente aus der Unfallversicherung anzurechnen. Sie ist insoweit nicht zu zahlen, als Sie einen Grenzbetrag überschreitet.

In einem ersten Schritt werden alle Bruttorentenbeträge zusammengezählt. Wobei bei den Unfallrenten der Betrag außer Betracht bleibt, der dem Mindestgrundrentenbetrag nach dem BVG entsprechenden MdE entspricht. Bei einer MdE von 10% wird jedoch nur ein Drittel, bei einer MdE von 20% nur zwei Drittel der Mindestgrundrente.

Als nächstes wird der Grenzbetrag ermittelt, indem der Jahresarbeitsverdienst der Unfallrente durch 12 geteilt wird. Hiervon sind 70% zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist noch mit dem Rentenartfaktor zu multiplizieren (hier bei voller EM-Rente = 1,0). Mindestens als Grenzbetrag ist Jedoch die Unfallrente zu berücksichtigen.

Wenn nunmehr von der Summe der Rentenbeträge der Grenzbetrag abgezogen wird, so hat man den Ruhensbetrag.

Ob dies bei Ihnen zu einer Anrechnung führen wird, kann nicht gesagt werden. Zumindest müssen beide Renten zusammen aber einen um den Grundrentenbetrag nach dem BVG erhöhten Betrag ergeben.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

2 Antworten

KSCam 23.05.2007 | 19:06
fragen Sie doch einfach bei der VBL nach - dann erhalten Sie eine verbindliche Antwort von der richtigen Stelle.
rudy123am 02.06.2007 | 12:00
Hallo, Ich habe eine Verletztenrente von 60%,sind ca.600 Euro. Jetzt bekomme ich vieleicht EU Rente voll. Nun die Frage:Wird die Verletztenrente mit dazu berechnet oder gibt es das noch dazu? Vielen Dank M.Rodeit
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