Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Eu-Rente, Verhinderungspflege

von Antaris08.12.2014 | 22:13
7650 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich bin seit über 20 Jahren EU-Rentner wegen einer Schmerzerkrankung in Hand und Unterarm. Jetzt wurde ich gefragt, Ob ich bei einer Freundin für 4 Wochen eine Verhinderungspflege übernehmen könnte, die aus einer Nachtwache besteht. Keine Körperlichen Pflegemaßnahmen,wie waschen, umlagern, beim Umziehen helfen usw. sind erforderlich. Ich habe aber Sorge, das mein Rentenversicherungsträger eine Überprüfung meines Zustandes und einer damit verbundenen Kürzung oder gar Streichung meiner eigenen Rente veranlasst. Ist dies möglich? LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.12.2014 | 16:10

Hallo Antaris,

eine Überprüfung des Anspruchs auf Erwerbsminderung könnte grds. im Einzelfall erfolgen. Dies hängt allerdings davon ab, wie der zuständige Rentenversicherungsträger die Situation (auch in Abhängigkeit der vorliegenden Pflegestufe) bewerten würde. Von Bedeutung ist hierbei auch, ob bei Ihnen in diesem Zeitraum von einer wesentliche Änderung in den Verhältnissen ausgegangen wird. Nehmen Sie deswegen vorsorglich Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auf.

Wenn Sie Ihre Freundin für den Zeitraum von 4 Wochen in Form der „Verhinderungspflege“ pflegen, üben Sie diese Tätigkeit nicht erwerbsmäßig aus. Die zuständige Pflegekassen melden in der Regel deswegen diese spezielle Form der Pflege nicht an den Rentenversi-cherungsträger. Bei der Pflege durch Freunde oder Bekannte ist „Nichterwerbsmäßigkeit“ anzunehmen, wenn sie von dem Pflegebedürftigen eine Zuwendung erhalten, die die Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe nicht übersteigt. Prüfen Sie daher bitte, wie hoch die Zuwendungen für die Pflege, die Sie leisten, sein werden. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Pflegekasse

6 Antworten

Römeram 08.12.2014 | 22:54
Welche Tätigkeiten sollen Sie denn während der Nachtwache ausüben? Bei der Nachtwache wird es wahrscheinlich drum gehen, dass eine überhaupt Person da ist - für den Fall, dass etwas passiert oder dass eben nichts passiert. Wenn es Dinge des alltäglichen Lebens sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass das sich negativ auf ihre Rente auswirkt. Ich würde mal bei der Pflegekasse fragen. Dei sollten wissen/Erfahrung haben, wie dass ist wenn EU-Rentner jmd pflegen.
W*fgangam 09.12.2014 | 00:02
Hallo Antaris, die DRV interessiert sich vordergründig nur für einen (zusätzlichen) Hinzuverdienst neben einer/jeder Rente (wenn es nicht Regelaltersrente ist). Wenn diese Tätigkeit nur eine/reine Hilfeleistung ohne Einkommen ist, ist es auch für die (alte) EU-Rente unbedeutend - andernfalls wären Sie bei etwaigem Einkommen - egal aus welchem Grund - verpflichtet, der DRV eine entsprechende Mitteilung zu machen. Wenn da ein (offizielles) Mini-Job-Arbeitsverhältniss der DRV gemeldet wird/vom Arbeitgeber ein 'Muss', erfährt es die DRV sowieso ...und eine Prüfung folgt zur lfd. EURT irgendwann mal. So lange sich die med. Voraussetzungen für diese/Ihre Rente nicht geändert haben, kein Problem – und (rentenunschädliche) Pflegetätigkeit ist wieder ganz anders zu beurteilen (!), in diese Richtung zielt Ihre Frage ...für EU-Rente 'zunächst' unbedeutend. Wenn daneben schon Besserung festgestellt wird: großes Problem ;-) Problem könnte sein 'der schafft wieder – mal 'überprüfen' ...wenn dabei zurecht der Verlust einer EU-Rente festgestellt wird, die 'Solidargemeinschaft' der Beitragszahler wird es verschmerzen, dass wieder ein 'schwarzes' Schaf aus dem Topf entfernt worden ist - dieser Einwand gilt aber nicht Ihnen persönlich! Gruß w.
Antarisam 09.12.2014 | 04:13
Erstmal vielen Dank für die Antworten. Ich sollte noch hinzufügen, dass die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen meine Verhinderungspflege natürlich aktenkundig macht und für eine solche Pflege auch bezahlt. Ob ich das Geld von meine Freundin annehme oder nicht ist dabei irrelevant. Die Pflegeversicherung und somit auch die DRV wird davon ausgehen das ich es annehme. Gruß Antaris
Kim G.am 09.12.2014 | 11:09
Manche Leute haben wegen allem die Hose voll, ich kenne ein EM-Rentner der verdient nebenbei mehr wie die Höhe seiner Rente.
Kai-Uweam 09.12.2014 | 13:39
Hallo Antaris, bedenken Sie bitte, dass auch bei einer "Nachtwache" etwas passieren kann. Ansonsten bitte darauf achten, inwieweit die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, sonst wird m.E. die Rente gekürzt. Kommt natürlich auf die Art des Einkommens an. Es heißt "mehr, als", liebe Kim. Wenn schon unqualifizierte Kommentare, dann bitte in richtigem Deutsch.
Antarisam 13.12.2014 | 04:51
Manche Leute müssen einfach überall, alles kommentieren. In diesem Sinne: Vielen Dank für den eher weniger hilfreichen Kommentar.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026