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Experten-Antwort

EU-Rente (vor 2000!) und Hinzuverdienst

von Lina12.08.2017 | 12:06
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit 1998 eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente. Damals stand im Rentenbescheid, dass „für den weiteren Rentenanspruch zugleich die Verhältnisse des Arbeitsmarktes ausschlaggebend gewesen“ sind. Ausserdem wurde darauf hingewiesen, dass die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nicht mit der EU-Rente vereinbar ist. 1. Frage: Fast 20 Jahre später und (immer noch krank) könnte ich einen 450€-Job annehmen. Ist auch neben einer EU-Rente wie meiner ein 450€-Job ohne Abzüge möglich? (Stundenbegrenzung wird eingehalten.) Ist es ratsam, vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages eine Auskunft der BfA einzuholen? 2. Frage: Als 1952 Geborene werde ich 2018 in die Altersrente übergehen. Gilt dann für mich ebenfalls die Möglichkeit eines unbegrenzten Hinzuverdienstes? 3. Frage: Dürfte ich nach Erreichen der Altersgrenze zur Rente eine selbständige Tätigkeit ausüben? Entfällt also die Unvereinbarkeitsklausel oder ist sie weiterhin wirksam?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lina,

seit dem 01.07.2017 gilt Ihre Rente wegen Erwerbsunfähigkeit als Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das hat für Sie keine Nachteile. Jedoch führt die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit weiterhin dazu, dass die Erwerbsunfähigkeit nicht mehr vorliegt. Sollte trotz einer selbständigen Tätigkeit volle Erwerbsminderung vorliegen, besteht derselbe Anspruch auf die als Rente wegen voller Erwerbsminderung geltende Rente weiterhin.

Ab dem Monat nach Vollendung der Regelaltersgrenze, gibt es keine Hinzuverdienstbeschränkungen. Dies gilt unabhängig von der Art der Tätigkeit.

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10 Antworten

W*lfgangam 12.08.2017 | 14:20
Hallo Lisa, 1. ein Hinzuverdienst von 450 EUR mtl. ist unschädlich. Die Std.-Grenze gilt für die alten EU-Renten nicht - hier ist zu beachten, dass sich Ihr Leistungsvermögen weiterhin unterhalb der Hälfte eines vergleichbar Versicherten bewegt. 2. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze (1952 -> 2018) können Sie unbegrenzten Hinzuverdienst erzielen, Ihre bisherige EU-Rente wird dann automatisch in die Regelaltersrente umgewandelt. 3. Natürlich - da die EU-Rente zugunsten der Regelaltersrente entfällt, ist auch eine selbständige Tätigkeit *) kein Hinderungsgrund mehr. *) Sollten Sie jetzt bei einer EU-Rente eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, ist zumindest zu prüfen, ob Ihnen nicht nach 'neuem' Recht eine EM-Rente zusteht. Daneben ist natürlich zu überlegen, warum Sie nicht längst in eine Altersrente für langjährig Versicherte 'umgewandelt' haben (35 Versicherungsjahre erforderlich, der Rentenbezug zählt dazu mit) und die selbständige Tätigkeit wäre jetzt schon - unter Beachtung der Hinzuverdienstgrenzen/bis zur Regelaltersgrenze - möglich. Gruß w.
HotRodam 12.08.2017 | 16:01
Zitat von Lina anzeigenausblenden
Prust.... Das klingt so, als würde mit dem Eintritt in die Altersrente automatisch eine wundersame Heilung der (angeblichen) Erwerbsunfähigkeit eintreten. Wenn sich die JobCenter genauso leicht vera****en lassen würden wie die DRV, müsste kein Hartz4-Opfer noch Sanktionen fürchten. Hartz4-Opfer stehen in der Hierarchie demnach sogar noch unter Frührentnern, obwohl Renten auch nur SOZIAL-Leistungen sind !
mr. sorglosam 12.08.2017 | 18:57
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
2. Frage: Als 1952 Geborene werde ich 2018 in die Altersrente übergehen. Gilt dann für mich ebenfalls die Möglichkeit eines unbegrenzten Hinzuverdienstes?
Prust.... Das klingt so, als würde mit dem Eintritt in die Altersrente automatisch eine wundersame Heilung der (angeblichen) Erwerbsunfähigkeit eintreten. Wenn sich die JobCenter genauso leicht vera****en lassen würden wie die DRV, müsste kein Hartz4-Opfer noch Sanktionen fürchten. Hartz4-Opfer stehen in der Hierarchie demnach sogar noch unter Frührentnern, obwohl Renten auch nur SOZIAL-Leistungen sind !
HotRod Höre ich da Neid raus? Hat Linda sich die Krankheit rausgesucht....gehts Ihr jetzt besser.....vielleicht hat Sie ja Angst gehabt wenn Sie einen Minijob annimmt .....das es zu einer Rentenüberprüfung kommen könnte und Sie das eben nicht wollte bzw. eben Angst um Ihre Rente haben musste ......da Ihr dann Ihre Existensgrundlage entzogen worden wäre! In Regelalterrente sieht das ganze eben etwas anders aus......nicht gesundheitlich aber die Angst ist weg.....und die Rente ist wahrscheinlich auch nicht als zu groß so das Sie froh ist jetzt einen kleinen Job anzunehmen und vielleicht finanziell besser durchs leben kommt! Wenn Sie tatsächlich wie Wolfgang schreibt ein Mann der HartzIV Gemeinde sind....sind Sie vermutlich ja noch besser gestellt als Linda......besser wie auf Dauer Grundsicherung zu beantragen
Linaam 12.08.2017 | 19:59
Danke für die hilfreichen Beiträge von Wolfgang und mr. sorglos. Letzterer hat meine Situation ziemlich gut getroffen. Ein Versicherungsältester hat mir geraten, keinen Arbeitsvertrag für den 450€-Job zu unterzeichnen, ohne von der Rentenversicherung schriftlich zu haben, dass der Job nicht "rentenschädlich" ist. In den Antworten hört es sich so an, als seien da keine Probleme zu erwarten.
Schorscham 13.08.2017 | 10:18
Zitat von Lina anzeigenausblenden
Sofern die ausgeübte Tätigkeit mit den im Rentenverfahren dokumentierten gesundheitlichen Einschränkungen harmoniert, sind in der Tat keine Probleme zu erwarten. Das wird Ihnen auch die DRV antworten aber sie wird nicht pauschal bestätigen, dass die geplante Tätigkeit "rentenunschädlich" ist, sondern sich eventuelle Überprüfungen vorbehalten. Damit muss JEDER berufstätige EM-Rentner zu jeder Zeit rechnen. MfG
mr. sorglosam 13.08.2017 | 11:17
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
In den Antworten hört es sich so an, als seien da keine Probleme zu erwarten.
Sofern die ausgeübte Tätigkeit mit den im Rentenverfahren dokumentierten gesundheitlichen Einschränkungen harmoniert, sind in der Tat keine Probleme zu erwarten. Das wird Ihnen auch die DRV antworten aber sie wird nicht pauschal bestätigen, dass die geplante Tätigkeit "rentenunschädlich" ist, sondern sich eventuelle Überprüfungen vorbehalten. Damit muss JEDER berufstätige EM-Rentner zu jeder Zeit rechnen. MfG
Richtig ....deshalb wartet man eben am Besten bis zur Altersrente......ist ja bis 2018 nicht mehr solang hin.....
James Williamsam 13.08.2017 | 11:32
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
2. Frage: Als 1952 Geborene werde ich 2018 in die Altersrente übergehen. Gilt dann für mich ebenfalls die Möglichkeit eines unbegrenzten Hinzuverdienstes?
Prust.... Das klingt so, als würde mit dem Eintritt in die Altersrente automatisch eine wundersame Heilung der (angeblichen) Erwerbsunfähigkeit eintreten. Wenn sich die JobCenter genauso leicht vera****en lassen würden wie die DRV, müsste kein Hartz4-Opfer noch Sanktionen fürchten. Hartz4-Opfer stehen in der Hierarchie demnach sogar noch unter Frührentnern, obwohl Renten auch nur SOZIAL-Leistungen sind ! Das wäre ja noch schöner wenn Hartz4 Menschen in der Hierarchie über Frührentner gestellt werden. Sie sind gut. Und Rente ist keine Sozialleistung sondern eine Versicherungsleistung für die man eingezahlt hat. Aber mir ist schon klar das Sie für Null Leistung ein BGE Haben möchten. Reicht es schon nicht das Hartz4 Menschen mehr Vergünstigungen wie EMR bekommen (GEZ ,Sozialticket,Miete,Heizungskosten,Krankenbeitrag bezahlt bekommen ) Wenn ich nicht 37 Jahre hart gearbeitet und auf Montage gegangen wäre hätte ich nur von meiner EMR weniger zum Leben wie jemand mit Hartz4 nach Abzug all meine Unkosten die ein Hartz4 erstattet bekommt. Aber ich bin froh das ich für meinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann und ohne staatliche Hilfe leben kann.
HotRodam 13.08.2017 | 14:46
Zitat von James Williams anzeigenausblenden
Prust.... Wären Sie mal besser nicht 37 Jahre lang hart arbeiten gegangen, dann wären Sie jetzt vielleicht nicht erwerbsunfähig und könnten noch Steuern zahlen und bedürftige Arbeitslose unterstützen. Sie konnten doch wohl nur deshalb 37 Jahre arbeiten, weil andere Leute auf diesen Job verzichtet haben. Was würden wohl die sogenanten Arbeitsvermittler von BA und JobCentern machen, wenn es keine Arbeitslosen gäbe ? Anstatt DANKE zu sagen, lassen die sogenannten Arbeitnehmer keine Gelegenheit aus, die armen Arbeitslosengeld-Anspruchsberechtigten zu schikanieren. Etwas mehr Solidarität wäre nicht schlecht !
GroKoam 13.08.2017 | 17:52
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
Wenn ich nicht 37 Jahre hart gearbeitet und auf Montage gegangen wäre hätte ich nur von meiner EMR weniger zum Leben wie jemand mit Hartz4 nach Abzug all meine Unkosten die ein Hartz4 erstattet bekommt. Aber ich bin froh das ich für meinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann und ohne staatliche Hilfe leben kann.
Prust.... Wären Sie mal besser nicht 37 Jahre lang hart arbeiten gegangen, dann wären Sie jetzt vielleicht nicht erwerbsunfähig und könnten noch Steuern zahlen und bedürftige Arbeitslose unterstützen. Sie konnten doch wohl nur deshalb 37 Jahre arbeiten, weil andere Leute auf diesen Job verzichtet haben. Was würden wohl die sogenanten Arbeitsvermittler von BA und JobCentern machen, wenn es keine Arbeitslosen gäbe ? Anstatt DANKE zu sagen, lassen die sogenannten Arbeitnehmer keine Gelegenheit aus, die armen Arbeitslosengeld-Anspruchsberechtigten zu schikanieren. Etwas mehr Solidarität wäre nicht schlecht !
Prust = Ausdruck der Hilflosigkeit.
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