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EU-Rente vs. Altersrente

von candle2112.10.2008 | 13:37
1672 Ansichten
13 Antworten
Seit 2003 beziehe ich (Jahrgang 1951) eine volle EU-Rente. Ich habe einen Schwerbehinderungsgrad von 100 % seit 1993. Ist es für mich günstiger mit 60 Jahren den Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte zu stellen oder weiterhin EU-Rente bis zum 63. oder 65. Lebensjahr zu beziehen? Ändert sich etwas an der Höhe der Rente, wenn Altersrente beantragt wird?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 13.10.2008 | 11:57

Hallo,

nur der Personenkreis, der alle folgenden Voraussetzungen erfüllt hat, kann die Rente wegen Schwerbehinderung noch mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschläge erhalten:

1. die Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein,

2. Geburt bis zum 16.11.1950,

3. am 16.11.2000 muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorgelegen haben.

Es ist Ihnen zu raten, sich an Ihren zuständigen Rentenversichrungsträger zu wenden und eine schriftliche Auskunft einzuholen, ob sich die Rente bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres ändern wird.

Moderatoren-Antwortam 13.10.2008 | 14:42

Hallo,

eine Altersrente für Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres ist sogar mit 18 Prozent Abschlag behaftet.

Die Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Schwerbehinderung ohne Abschläge ist für Jahrgang 1951 nicht gegeben.

11 Antworten

Schiko.am 12.10.2008 | 17:21
Nehme ja an es ist ihnen bekannt, voraussetzung für schwerbehindertenrente sind 35 jahre mindestbeitragszeit. Dann mit 60 jahren bei 10,8% abschlag, mit 63 ab- schlagsfrei die rente möglich. MfG.
?!?am 13.10.2008 | 06:54
Jahrgang 1951 und Schwerbehinderung hat im 11/2000 bereits voergelegen d.h. bei der Erfüllung der 35jährigen Wartezeit können Sie ab 60 in die Aabschlagsfreie Altersrente wechseln. Da Sie noch eine EU-Rente beziehen, in denen ebenfalls keine Abschläge enthalten sind, wird sich an Ihrem Rentenzahlbetrag nichts ändern, sofern nach Ihrem EU-Rentenbeginn keine weiteren Beiträge engezahlt worden sind...
Chrisam 13.10.2008 | 07:56
Ohne Abschläge mit 60 Jahren geht aber nicht, da Vertrauenschutzregelung Geburtsdatum vor dem 17.11.1950 beinhaltet und dies nicht erfüllt ist.
Schiko.am 13.10.2008 | 08:52
Wenn schon, den schon, nenne die exakten daten. "Wer bis 16.11.1950 geboren und am 16.11.2000 bereits 50% hatte bekommt die abschlagsfreie rente. Natürlich müssen die 50% bei antragstellung auch noch gelten. Abschläge, war bisher der meinung bei der EMR wurde der abschlag von maximal 10,80 % bereits bei renten- beginn ab 1.1.2001 stufenweise eingeführt ? Nennen sie mit bitte gegendaten. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 13.10.2008 | 11:02
Schweinchen dick hat wieder zugeschlagen!
Schiko.am 13.10.2008 | 12:24
Dies aussgäge ist natürlich wieder vom "nachäffer" schweinchen dick. MfG.
dirkam 13.10.2008 | 13:02
"aussgäge"??? Was zum Henker soll denn das sein?
Schiko.am 13.10.2008 | 13:38
Entschuldigung, dass ich durch einen schreibfehler ihre fantasie beansprucht habe. MfG.
candle21am 13.10.2008 | 14:37
Ich vergaß, zu erwähnen, dass ich weiblich bin. Somit käme auch die Rente für Frauen ab 60 in Frage, richtig? Meine EU-Rente ist mit 10,8 % Abschlag belegt. Also nochmal, kann ich mit 60 abschlagsfreie Altersrente beantragen (weibl., Jahrgang 1951, 100 % schwerbehindert).
Mam 13.10.2008 | 15:44
"...da Sie die Voraussetzungen für den bereits genannten Vertrauensschutz erfüllen und dann mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschläge in Rente gehen könnten." Diese Ausage stimmt definitiv nicht !! Die Fragestellerin ist Jahrgang 1951, KANN also den Vertrauensschutz NICHT erfüllen !!!!!!!
Mam 13.10.2008 | 16:11
Geht doch... (Hoffentlich hat candle21 Ihre Berichtigung innerhalb des Postings auch gelesen...) Werden hier übrigens Beiträge, in denen die Experten berichtigt werden ab sofort auch gelöscht ???
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