Hallo,
nur der Personenkreis, der alle folgenden Voraussetzungen erfüllt hat, kann die Rente wegen Schwerbehinderung noch mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschläge erhalten:
1. die Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein,
2. Geburt bis zum 16.11.1950,
3. am 16.11.2000 muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorgelegen haben.
Es ist Ihnen zu raten, sich an Ihren zuständigen Rentenversichrungsträger zu wenden und eine schriftliche Auskunft einzuholen, ob sich die Rente bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres ändern wird.
Hallo,
eine Altersrente für Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres ist sogar mit 18 Prozent Abschlag behaftet.
Die Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Schwerbehinderung ohne Abschläge ist für Jahrgang 1951 nicht gegeben.
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