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Experten-Antwort

EU-Rente, was nun?

von Hanni18.11.2015 | 11:29
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte EU-Rente wegen voller Erwerbsminderung. Leider ist diese zu gering um meine laufenden Kosten zu decken und ich zu krank um etwas dazu zu verdienen. Welche Leistungen kann ich als Alleinstehender zusätzlich beantragen? Gibt es zur EU-Rente Infomaterial, nicht über Berechnung u. ä., denn das weiß ich? Danke im vorraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie in den eingestellten Antworten bereits beschrieben, können Sie bei einer festgestellten unbefristeten vollen Erwerbsminderung Grundsicherungsleistungen erhalten, wenn Sie bedürftig sind. Wird der sozialhilferechtliche Bedarf nicht erreicht, wird die Grundsicherung aufstockend zu Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.

Bei befristeter Rente ist auf jeden Fall der Sozialhilfeträger für Sie zuständig. Die für Sie in Frage kommenden Zuschüsse können Sie bei Ihrem Sozialamt erfragen. Für die Ermittlung Ihres Bedarfes werden Angaben zu Ihrer Vermögenssituation benötigt. Eine Aufstellung über Ihre aktuellen Einnahmen und Ausgaben mit entsprechenden Nachweisen wird benötigt.

Zum Thema Erwerbsminderungsrente erhalten Sie bei Ihrer Beratungsstelle auch Informationsmaterial. Gegebenenfalls können noch offene Fragen zur Rente in einem Beratungsgespräch geklärt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Friedhelmam 18.11.2015 | 12:00
Gehen Sie mit Ihrem Rentenbescheid zur Ihrer Stadt-oder Gemeindeverwaltung und beantragen Sie Grundsicherung und evt. auch Wohngeld.
Mayer-Schulteam 18.11.2015 | 13:52
Beides gibt es nicht, entweder Sozialhilfe nach SGB XII oder Wohngeld. Wenn aber die Rente eher gering ist, nützt Wohngeld kaum etwas.
Herz1952am 18.11.2015 | 14:29
Hallo Hanni, gehen Sie zum Sozialamt, vielleicht bekommen Sie "Hilfe zum Lebensunterhalt", dies kann bei befristeter Rente in Frage kommen. Grundsicherung gibt es, wenn die EM-Rente auf unbestimmte Dauer erteilt wurde. Voraussetzung: Die Rente unterschreitet (Netto): folgende Werte: Miete und Heizkosten sowie 399,-- Euro "Lebensunterhaltskosten". Es muss "Bedürftigkeit" vorliegen, d.h. kein ausreichendes verwertbares Vermögen vorhanden. Hierfür gibt es Freibeträge, die bei Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung unterschiedlich sind. Auf jeden Fall können Sie die Befreiung von Rundfunk und Fernsehgebühren bekommen, falls Sie im o.g. Sinne "bedürftig" sind. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Sozialamt aufklären.
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