Hallo Petra Müller,
zunächst müsste geklärt sein, ob Sie eine EU-Rente oder eine Erwerbsminderungsrente wg. verschlossenem Arbeitsmarkt erhalten. Die EU-Renten wurden grds. unbefristet bewilligt, die EM_RT wg. verschlossenem Arbeitsmarkt ist immer zu befristen. Wenn Sie eine volle EM-RT bekommen, kann diese nur unbefristet gezahlt werden, wenn die Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden/Tag beträgt.
Ich kann mich daher dem Rat nur anschließen, eine Beratungsstelle aufzusuchen und sich über die Möglichkeiten (z. B. einer Umwandlung in eine Altersrente) zu informieren.