Sie sollten schnellstmöglich einen Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. In der Regel drei Monate vor Ablauf Ihrer befristeten Rente sollten Sie, sofern Sie weiterhin erwerbsgemindert sind, einen Antrag auf Weitergewährung stellen, um eine nahtlose Weiterzahlung der Rente sicherzustellen. Mit dem Verfahren wird Ihre aktuelle Erwerbsfähigkeit durch den Sozialmedizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers erneut beurteilt.
Merkwürdig, normalerweise kündigt die DRV das via Schreiben an, dass Ihre Rente ausläuft und Sie diese weiter beantragen, wenn Sie sich weiterhin für erwerbsgemindert halten.
Wieder so eine unsinnige Frage! Wie kommen derartige Menschen überhaupt im Leben zurecht?
Halt´s Maul!
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