Ergänzend zu den Ausführungen von -_- zwei Bemerkungen:
1. Grundsätzlich muss ein Rentenbezieher, der hinzuverdient, davon ausgehen, dass seitens der Rentenversicherung überprüft wird, ob der Rentenanspruch angesichts der Art und des Umfangs der Tätigkeit noch gegeben ist.
2. Macht der Selbständige Gebrauch von dem Recht, das Einkommen monatlich anzugeben, müssen die monatlich berücksichtigten Beträge in der Summe dem Betrag entsprechen, den das Finanzamt als Einkommen ansetzt. Der Bescheid ist nachzureichen. Kommt es zu Differenzen, muss der Selbständige damit rechnen, dass der RV-Träger zum Pauschal-Verfahren zurückkehrt: Der vom Finanzamt angesetzte Betrag wird auf 12 Monate umgelegt bzw. auf die Monate des Jahres, in denen Selbständigkeit bestanden hat. Überzahlte Beträge werden dann zurückgefordert.