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EU-Rente, wie abrechnung bei Selbstständigkeit

von Anja04.05.2010 | 20:32
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Nun habe ich mich wieder selbstst. gemacht, und werde wohl erst mal bis 400 -800 Euro hinzuverdienen. Laut info´s darf ich 400,00 ohne Abzug der Rente und 2 mal im Jahr 800,00 ohne Abzug hinzuverdienen, wie beim Minijob. Danach gibt es Abzug. Ist auch o.k., ich will ja mein Leben selber finanzieren - soweit es geht. Und da ist das Problem: Niemand gibt Info´s, wie die Abrechnung nun genau erfolgt: 1. Gilt der Betrag der Einnahmen oder der des Überschusses (Nach Abzug der Kosten). Wenn ich 100 Euro kosten habe um 500 zu verdienen, bleiben 400 - also ohne Abzug. Oder werden die 500 gerechnet? 2. Muss ich monatliche Meldung machen - Wo? 3. Gilt wie beim Finanzamt der Tag des Geldflusses? (Im Mai gearbeitet, im Juni bezahlt worden, wo wird das eingerechnet) 4. Wie schnell wird die Rente angepasst, insbesondere wieder nach oben, da ich z.b. in den Ferein mehr arbeiten kann (Ferienbetrieb) aber danach auch mehr ruhe und Erholungszeit brauche. Direkt nach der Meldung für den nächsten Monat? Oder wird enbloc abgerechnet? 5. Wenn nunr der Überschuss zählt (Wäre ja logisch), werden alle kosten anerkannt, die auch das Finanzamt anerkennt? GIBT ES EINE INFOBROSCHÜRE, DIE DAS BEHANDELT? Gruß, Anja Schöne

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.05.2010 | 10:06

Ergänzend zu den Ausführungen von -_- zwei Bemerkungen:

1. Grundsätzlich muss ein Rentenbezieher, der hinzuverdient, davon ausgehen, dass seitens der Rentenversicherung überprüft wird, ob der Rentenanspruch angesichts der Art und des Umfangs der Tätigkeit noch gegeben ist.

2. Macht der Selbständige Gebrauch von dem Recht, das Einkommen monatlich anzugeben, müssen die monatlich berücksichtigten Beträge in der Summe dem Betrag entsprechen, den das Finanzamt als Einkommen ansetzt. Der Bescheid ist nachzureichen. Kommt es zu Differenzen, muss der Selbständige damit rechnen, dass der RV-Träger zum Pauschal-Verfahren zurückkehrt: Der vom Finanzamt angesetzte Betrag wird auf 12 Monate umgelegt bzw. auf die Monate des Jahres, in denen Selbständigkeit bestanden hat. Überzahlte Beträge werden dann zurückgefordert.

3 Antworten

-_-am 04.05.2010 | 21:02
Die Beurteilung, ob Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit vorliegt, richtet sich nach § 15 SGB 4. http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__15.html Hinzuverdienst in Form von Einkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte (posive) Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Für die Ermittlung des Hinzuverdienstes aus selbstständiger Tätigkeit ist daher analog § 165 SGB 6 ein Zwölftel des Jahreseinkommens gemäß dem entsprechenden Steuerbescheid bzw. bei Erstfestsetzung der Rente ein Zwölftel des vom Steuerberater geschätzten Jahreseinkommens in Ansatz zu bringen. Eine Ausnahme von der kalenderjährlichen Betrachtungsweise gilt, wenn die Tätigkeit nicht während des gesamten Kalenderjahres (z. B. wegen Aufnahme oder Aufgabe eines selbstständigen Gewerbebetriebes oder Wechsel von einer abhängigen Beschäftigung in eine selbstständige Tätigkeit) ausgeübt wird. Weist der Versicherte sein monatliches Arbeitseinkommen nach, um z. B. von dem zweimaligen Überschreitensrecht Gebrauch zu machen, wird dieses monatlich nachgewiesene Arbeitseinkommen bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen berücksichtigt. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Anjaam 07.05.2010 | 15:38
Hallo! Noch 2 Fragen: "müssen die monatlich berücksichtigten Beträge in der Summe dem Betrag entsprechen, den das Finanzamt als Einkommen ansetzt." Das Finanzamt macht bei Kleinunternehmern keine monatliche Abrechnung, wie soll das also gehen? Natürlich muss die Jahresendsumme gleich sein, ist das gemeint? Einkommen: Einnahmen oder Überschuss? Wenn ich 500 Euro Einnahmen habe aber 120 Euro kosten, liege ich noch unter der Grenze da es ja nur 380,00 Euro Überschuss sind, oder? Gruß, Anja
Melanie Grabowskiam 12.07.2010 | 09:33
Hallo, habe mal eine Frage. Ich bin als Tagesmutter tätig und muss jetzt erstmals eine Steuererklärung machen. Bisher bin ich immer davon ausgegangen das die Summe am Ende des Jahres ausschlaggebend ist. Wenn ich also am Ende des Jahres ein Einkommen von z.B 3000 Euro erzielt habe und das auf die 12 Monate umrechne habe ich ein Monatseinkommen von 250 Euro!?Kann ich das so angeben? Ist das richtig? Denn ich bin NICHT selbsständig tätig sondern habe mich von meinen Familien als Arbeitnehmer bei der Mini Job Zentrale anmelden lassen. Dennoch habe ich in den Monaten Jan -Mai weniger verdient und dann ab Mai etwasmehr aber immer noch unter 400 Euro. Gilt dennoch die Jahressumme? Danke für die Antworten :o)
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