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Experten-Antwort

EU-Rente, Witwerrente > Hinzuverdienst?

von Mike L.07.07.2023 | 14:20
154 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe ab dem 1.7.2023 eine volle E-Rente in Höhe von 997€ und zusätzlich noch Witwerrente in Höhe von 560€, welche jetzt auf 480€ gekürzt wurde.. > offenbar weil ich einen Minijob von 160€ habe.. Ist dies so korrekt? Bzw. wird die EU-Rente auf Witwerrente und umgekehrt angerechnet? Die Berechnungen zur Kürzung der Witwerrente sind da nicht aussagekräftig. Mit freundlichen Grüßen Mike L.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike,

eine "doppelte" Anrechnung des Einkommens findet nicht statt. Gekürzt wird nicht die eigene Rente ( EM_Rente), sondern die Hinterbliebenenrente.
Die individuellen Auswirkungen der Einkommensanrechnung können Sie sich zum Beispiel in einem Beratungsgespräch erläutern lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Mikeam 07.07.2023 | 14:33
Deine Einkünfte werden zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet, sofern sie den Freibetrag übersteigen. In den alten Bundesländern beträgt der Freibetrag 950,93 Euro pro Monat, in den neuen Bundesländern 937,73 Euro.
Mike L.am 07.07.2023 | 15:59
Also wird die EU-Rente + Minijob auf die Witwenrente angerechnet... >es gibt aber noch Hinzuverdientsgrenzen bei der EU.Rente.. Wird dann die Witwerrente +Minijob genommen?
Utzam 07.07.2023 | 21:26
Es wird nicht deine Erwerbsminderungsrente gekürzt, sondern wegen deiner Erwerbsminderungsrente plus deinem Minijob wird die Witwenrente gekürzt.
Mikeam 07.07.2023 | 21:38
Nein, die Witwenrente wird bei der Erwerbsminderungsrente nicht angerechnet. Der Minijob schon. Aber die Hinzuverdienstgrenzen werden sie nicht überschreiten. Die Witzwenrente wird allerdings wegen der Erwerbsminderungsrente und dem Minijob gekürzt.
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