Hallo Mike,
eine "doppelte" Anrechnung des Einkommens findet nicht statt. Gekürzt wird nicht die eigene Rente ( EM_Rente), sondern die Hinterbliebenenrente.
Die individuellen Auswirkungen der Einkommensanrechnung können Sie sich zum Beispiel in einem Beratungsgespräch erläutern lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung