Hallo Yvonne Schmidt,
die Gewährung eines Darlehens durch die Deutsche Rentenversicherung ist -wie schon durch Vorbeiträge beschrieben- nicht möglich. Auch ich empfehle Ihnen deshalb, sich erneut mit diesem Anliegen an das Jobcenter zu wenden und dort weitere Klärung herbeizuführen.
Da könnte Wohngeld rausfallen, aber wie gesagt: erstmal prüfen lassen!
Sie sollten nochmal zum Jobcenter gehen und dort auf einen Antrag auf ein Darlehen bestehen. Es handelt sich um eine vorübergehnde Notsituation, die Sie aufgrund der unterschiedlichen Fälligkeiten der zustehenden Sozialleistungen nicht zu verantworten haben. Wird Ihnen Ihr Anliegen dort nicht sachlich (!) beschieden, auf das Gespräch mit einem Vorgesetzten bestehen, ggf. eine Begleitperson mitnehmen.
Ob das Ergebnis, kein Darlehen zu gewähren richtig ist oder ggf. geändert wird, kann ich nicht beurteilen. Ein Verweis an die Deutsche Rentenversicherung ist jedenfalls falsch und nicht zielführend. Da wäre das Jobcenter m. E. zumindest in der Pflicht, weitergehend und korrekt zu beraten.
Alle Renten (nicht nur die Rente wegen Erwerbsminderung) werden am letzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt, d.h. eine Rente für November wird erst Ende November fällig/gezahlt (§ 118 SGB VI).
Hier ist das Sozialamt/Arge ...in der Pflicht Ihnen zu helfen.
Da könnte Wohngeld rausfallen, aber wie gesagt: erstmal prüfen lassen!
Sie sollten nochmal zum Jobcenter gehen und dort auf einen Antrag auf ein Darlehen bestehen. Es handelt sich um eine vorübergehnde Notsituation, die Sie aufgrund der unterschiedlichen Fälligkeiten der zustehenden Sozialleistungen nicht zu verantworten haben. Wird Ihnen Ihr Anliegen dort nicht sachlich (!) beschieden, auf das Gespräch mit einem Vorgesetzten bestehen, ggf. eine Begleitperson mitnehmen.
Ob das Ergebnis, kein Darlehen zu gewähren richtig ist oder ggf. geändert wird, kann ich nicht beurteilen. Ein Verweis an die Deutsche Rentenversicherung ist jedenfalls falsch und nicht zielführend. Da wäre das Jobcenter m. E. zumindest in der Pflicht, weitergehend und korrekt zu beraten.
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