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Experten-Antwort

EU Rente zahlt rückwirkend???

von Yvonne Schmidt06.11.2014 | 12:24
2786 Ansichten
13 Antworten
Hallo ich beziehe seit 1.09.2014 Erwerbsunfähigkeitsrente. Jetzt hat das ALG 2 amt für zwei monate die rente bekommen weil sie ja für mich und die Kinder gezahlt hat. Soweit alles ok. Jetzt ist mein problem das die rente erstmals am 30.11.2014 auf mein konto geht. Die miete und alles drum und dran wird aber zum ersten abgebucht das heißt das ich jetzt ein ganzen monat ohne geld dastehe mein konto ist schon mit über 600€ im minus. Ich habe versucht ein darlehn vom Jobcenter zu bekomm aber die haben abgelehnt. Das Sozialamt lehnt mich auch ab da ich im leistungbezug der Arge bin durch meine Kinder. Was soll ich jetzt machen ich kann mir noch nicht mal ein Brot leisten. Wir brauchen dringend ein rat. sonst weiß ich echt nicht wie es weiter geht.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.11.2014 | 13:24

Hallo Yvonne Schmidt,

die Gewährung eines Darlehens durch die Deutsche Rentenversicherung ist -wie schon durch Vorbeiträge beschrieben- nicht möglich. Auch ich empfehle Ihnen deshalb, sich erneut mit diesem Anliegen an das Jobcenter zu wenden und dort weitere Klärung herbeizuführen.

12 Antworten

Claraam 06.11.2014 | 12:41
Es widerspricht sich m. E., dass das Jobcenter ableht und gleichzeitig das Sozialamt ablehnt, da Sie noch im Leistungsbezug der ARGE (= des Jobcenters) stehen. Daher vorab eine Verständnisfrage: erhalten Sie zusätzlich zur Rente aufstockend Arbeitslosengeld II, oder hat die ARGE zwischenzeitlich einen Aufhebungsbescheid erteilt, von dem das Sozialamt ggf. noch nichts weiß? Wenn letzteres der Fall ist, sollten Sie unter Vorlage des Aufhebungs- sowie des Rentenbescheides erneut ein Darlehen beim Sozialamt beantragen. Falls die Rente unbefristet bewilligt wurde, könnte ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen. Auch hier erteilt das Sozialamt weitere Auskünfte. Der Deutschen Rentenversicherung sind hinsichtlich des Auszahlungstermins der Rente zum Monatsletzten (= nachschüssig) die Hände gebunden. Die Fälligkeit Ihrer Rente ist dahingehend gesetzlich festgelegt.
Cassandraam 06.11.2014 | 12:41
Alle Renten (nicht nur die Rente wegen Erwerbsminderung) werden am letzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt, d.h. eine Rente für November wird erst Ende November fällig/gezahlt (§ 118 SGB VI). Hier ist das Sozialamt/Arge ...in der Pflicht Ihnen zu helfen.
Yvonne Schmidtam 06.11.2014 | 12:47
Ja ich und meine zwei kinder bekommen aufstockendes ALG 2 von bissel über 200€ das ist auch am monatsanfang auf mein konto gegangen. Aber von 200€ kann ich ja nicht leben und nicht sterben da meine miete ja schon über 500€ betrifft. Das Jobcenter hat wortwötlich zu mir gesagt ich bekomme nichts weiter dazu auch ein darlehn würde uns nicht zustehen. Das Sozialamt sagt es ist nicht für uns zuständig da wir noch im leistungsbezug der Arge sind. Ich bekomme noch nicht mal Essensgutscheine.
Claraam 06.11.2014 | 12:50
Wie hat das Jobcenter seine Aussage denn begründet? "Behaupten" kann ja jeder... Spontan fällt mir noch ein, einen Anspruch auf Wohngeld durch die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung prüfen zu lassen!
Claraam 06.11.2014 | 13:05
Wenn die Formulierung so gefallen ist, spricht das nicht gerade für eine kompetente Beratung bzw. Bearbeitung... Wenn ich mal so fragen darf: wie hoch ist der monatliche Rentenzahlbetrag denn, wollen Sie das verraten?
Claraam 06.11.2014 | 13:13
Da könnte Wohngeld rausfallen, aber wie gesagt: erstmal prüfen lassen! Sie sollten nochmal zum Jobcenter gehen und dort auf einen Antrag auf ein Darlehen bestehen. Es handelt sich um eine vorübergehnde Notsituation, die Sie aufgrund der unterschiedlichen Fälligkeiten der zustehenden Sozialleistungen nicht zu verantworten haben. Wird Ihnen Ihr Anliegen dort nicht sachlich (!) beschieden, auf das Gespräch mit einem Vorgesetzten bestehen, ggf. eine Begleitperson mitnehmen. Ob das Ergebnis, kein Darlehen zu gewähren richtig ist oder ggf. geändert wird, kann ich nicht beurteilen. Ein Verweis an die Deutsche Rentenversicherung ist jedenfalls falsch und nicht zielführend. Da wäre das Jobcenter m. E. zumindest in der Pflicht, weitergehend und korrekt zu beraten.
Seppam 06.11.2014 | 14:48
wenn du dir kein Brot leisten kannst, kauf dir doch Brötchen :-))
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