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Eu-Rente/400€ Job was beachten?

von Koala04.11.2008 | 23:14
1361 Ansichten
6 Antworten
hallo, ich habe seid august 08 eine volle befristete eu-rente. durch die rente habe ich 300 € netto im monat weniger. da ich verheiratet bin und mein verdient, würde ich keine weitere unterstützung vom amt oder ähnliches erhalten. nach 3 monaten rente, wird es bei uns finanziell knapp. natürlich bin ich sehr froh über diese rente, aber ich werde mir leider einen 400 € job suchen müssen. meine fragen: 1. von beruf bin ich krankenschwester, und jetzt habe ich die aussicht 3 nächte a 10 std. im monat als nachtwache in einer wohngruppe zu arbeiten. ich kann während der arbeitszeit schlafen, und muss halt bei problemen ansprechbar sein. das wären etwa 30 arbeitsstunden im monat und ich würde ca 300 € dazuverdienen. geht das?? und hat es negativen einfluss auf die weiterbewilligung der eu-rente?? oder werde ich gar neu überprüft?? 2.und muss ich bei einen 400 € job dem arbeitgeber mitteilen, dass ich schwerbehindert bin und eu-rente bekomme? wer weiß rat und kann mir helfen? lg koala

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.11.2008 | 14:28

Ein Verdienst von monatlich 300 € ist für die Rentenzahlung unschädlich. Allerdings bleibt es der DRV offen, inwieweit eine Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen durchgeführt wird.

5 Antworten

Jonasam 05.11.2008 | 08:35
Hallo Koala! Zu Ihrer ersten Frage: Es hat keine Auswirkungen auf Ihre Rente, wenn Sie den Freibetrag nicht überschreiten. Zu Ihrer zweiten Frage: Nach meinen Wissensstand, brauchen Sie den Arbeitgeber nicht über Ihre Schwerbehinderung informieren (wobei das nicht zwingend ein Nachteil ist, wenn der Arbeitgeber informiert wird). Über die Rente wegen voller Erwerbsminderung müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Das würde sowieso rauskommen, da Ihr Arbeitgeber die Höhe des Entgeltes bescheinigen muss, damit der RV-Träger die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze prüfen kann. MfG Jonas
+am 05.11.2008 | 14:36
Hallo Koala, ihre Not kann ich gut verstehen... Dennoch, ganz so locker wie Jonas würde ich das nicht sehen. Sie haben ja die Rente wegen voller Erwerbsminderung u.a. deswegen erhalten, da ihr Leistungsvermögen auf unter 3 h eingeschätzt wurde. Insbesondere im Hinblick auf diese Grenze wäre ich eben vorsichtig. Dies ist wohl eine der Konstellationen, bei der eben alles möglich erscheint..
Rosannaam 05.11.2008 | 16:04
Hallo Koala, wenn Sie sich VOR Aufnahme dieser Tätigkeit bei der DRV erkundigen: WAS wäre WENN, wären Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Sie können ja angeben, dass Sie während der Nachtwache schlafen können, die genaue Arbeitszeit nicht benennen können, da sie ja immer abweichen kann... und und und. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Aufnahme einer solchen Tätigkeit aus MEDIZINISCHER SICHT rentenschädlich ist (abgesehen davon ist der Hinzuverdienst eh rentenunschädlich). Wir können Ihnen hier noch so viele Tipps geben, letztendlich wird die zuständige DRV Ihren Rentenanspruch prüfen. Dann nützt Ihnen das hier gar nix. MfG Rosanna.
+am 05.11.2008 | 17:12
Hallo Rosanna, dieses Forum hat ja den Vorteil der Anonymität des Fragestellers. Würde also jemand, entsprechend ihrem Vorschlag, der RV vorab das Vorhaben mitteilen und dann bei "Negativbescheid" die Tätigkeit nicht aufnehmen, hätte sie dann nicht ggf. "schlafende Hunde" geweckt?? Würde dies die DRV dann nicht ggf. zum Anlaß nehmen, trotz Nichtaufnahme der Beschäftigung eine Begutachtung o.ä. einzuleiten, weil sich ja die Gesundheit gebessert haben könnte??? Wissen Sie, wie die DRV-Bund das handhabt???
Rosannaam 05.11.2008 | 17:38
Nein, wie die DRV Bund das handhabt, weiß ich nicht. Ich kann auch nur von mir und meinen unmittelbaren Kollegen ausgehen. Wenn mir das jemand SO melden und die Tätigkeit dann doch nicht aufnehmen würde, käme ich 100 %-ig nicht auf die Idee, dies zu kontrollieren oder sogar eine ärztliche Vorlage in die Wege zu leiten. Selbst wenn die Tätigkeit dann doch aufgenommen würde, würde ich nur die Hinzuverdienstgrenze prüfen. Das ist immer so eine Sache mit dem "Wecken der schlafenden Hunde"... Sicher kann man manchmal damit auf die Nase fallen, in der Regel wird dies aber eher positiv bewertet, wenn sich der Rentner VOR Aufnahme - gerade so einer Beschäftigung im gleichen Beruf - bei der DRV erkundigt. Wenn der Sachbearbeiter dann darauf hinweist, welche Konsequenzen im Falle dieser Beschäftigung eintreten können, ist man aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Und wenn man sich lediglich erkundigt (" Was wäre wenn..."), kann und wird einem niemand einen Strick draus drehen. In dem von Ihnen aufgeführten Fall : Negativbescheid > schlafende Hunde geweckt - würde m.E. niemand bei der DRV auf die Idee kommen, eine ärztl. Begutachtung einzuleiten. Ich denke, dass dies bei der DRV Bund auch nicht anders ist. Da hätten wir ehrlich gesagt viel zu tun. ;-))
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