Grds. nein, da aus dem (versicherungsfreien) Minijob keine Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt werden.
Wenn Sie allerdings auf die Versicherungsfreiheit verzichten würden, würden „echte“ Pflichtbeiträge gezahlt und Sie könnten dadurch Ihren Erwerbsminderungsrentenschutz aufrecht erhalten.