Bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung stimme ich der Antwort des Users Schade zu.
Was die Satzung der Betriebsrente für diesen Fall vorsieht, weiß ich nicht. Da sollten Sie sich beim Arbeitgeber des Ehemannes erkundigen, bzw. das kann Ihr Anwalt in Erfahrung bringen, wennn Sie nicht selbst nachfragen wollen.