Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung stimme ich der Antwort des Users Schade zu.
Was die Satzung der Betriebsrente für diesen Fall vorsieht, weiß ich nicht. Da sollten Sie sich beim Arbeitgeber des Ehemannes erkundigen, bzw. das kann Ihr Anwalt in Erfahrung bringen, wennn Sie nicht selbst nachfragen wollen.
Eine "nette Information" die User SEXA hier einbringt.
Ob der fragliche Ehegatte jedoch im ÖD beschäftigt ist bleibt offen, da die Fragestellerin nur geschrieben hat er sei Angestellter.
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