Hallo Mia,
wenn bereits alle erstattungsberechtigten Stellen ihre Erstattungsansprüche beziffert haben, wird die Nachzahlung vermutlich in Kürze abgerechnet. Falls nicht, sollten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen, was der Abrechnung konkret noch im Weg steht.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung