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Experten-Antwort

Eu-Renten-Überprüfung

von isabella 12.10.2012 | 19:54
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29 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,ich bin weblich,48 Jahre alt, und erhalte seit 12 Jahren eine Eu-Rente.Seit 2008 ist die Rente unbefristet bewilligt worden. Ich gehe regelmässig zu den Ärzten wegen psychischer und anderen Leiden. Ich dachte,wenn eine Rente auf Dauer bewilligt wird,wird man nicht nochmal überprüft. Die erste Überprüfung meiner Rente auf Dauer war vor 2 Jahren.nun wird nochmal überprüft,obwohl keine Besserung, im Gegenteil sogar Verschlechterungen eingetreten sind. Wie soll ich diese Überprüfungen verstehen? Ich habe jedesmal Angst.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo isabella,

man kann sicherlich darüber streiten, ob die Überprüfungen regelmäßig erfolgen, oder nur in einzelnen Ausnahmefällen. Grdsl. gilt aber, dass auf keinen Fall immer eine Überprüfung bei bestimmten Rentenversicherungsträger erfolgt. Da wir den Sachverhalt ohne Akte nicht beurteilen können, können wir hier im Forum nicht abschließend klären, warum bei Ihnen dennoch eine Überprüfung vorgenommen wird. Grdsl. können Sie aber davon ausgehen, wenn sich der Sachverhalt nicht geändert hat, insbesondere Ihr Gesundheitszustand sich nicht verbessert hat, dass es auch weiterhin bei Ihrer Dauerrente verbleibt.

Selbst wenn man wie „.... .....“ in den Überprüfungen unsinnige oder gar rechtlich nicht zulässige Kontrollen sehen würde, würde Ihnen die Beantwortung der Fragen dennoch nicht erspart bleiben. Entweder in der Anhörung oder spätestens bei der Begründung des Widerspruchs.

Zu Ihrer zuletzt gestellten Frage teilen wir Ihnen mit, dass Ihnen auch für den Fall, dass es bei der Dauerrentengewährung verbleibt, eine Mitteilung hierüber erteilt wird. Wie lang das Verfahren allerdings dauert kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Sofern Sie nach einigen Wochen allerdings noch keine Mitteilung erhalten haben, schlagen wir Ihnen vor ggfs. bei Ihrem Sachbearbeiter sich direkt nach dem Sachstand zu erkundigen.

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28 Antworten

R.A.am 12.10.2012 | 20:31
Wenn Sie Ihren Rentenbescheid richtig gelesen hätten, bräuchten Sie sich jetzt nicht zu wundern. Überprüfungen sind grundsätzlich IMMER möglich, wenn die DRV das für sinnvoll hält. Es soll sogar schon vorgekommen sein, dass auch "Dauerrenten" nach erneuter Begutachtung wieder entzogen wurden. (Wenn auch selten!)
...................................am 12.10.2012 | 22:04
Weil die Deutsche Rentenversicherung keine Glaskugeln benutzt und über keine hellseherischen Fähigkeiten verfügt, kann sie auch nicht wissen, ob eine Verschlechterung eingetreten ist oder Sie wieder topfit sind. Daher wird das geprüft. Wenn die von Ihnen angegebene Verschlechterung eingetreten ist, brauchen Sie vor der Überprüfung logischerweise auch gar keine Angst zu haben. Wenn ein ständiger Überprüfungsbedarf laut Gutachten bestünde, wäre dies ja ein Grund für eine Zeitrente gewesen und man hätte keine Dauerrente bewilligt.
Tante Kätheam 13.10.2012 | 07:49
Zitat von ................................... anzeigen
................................... schrieb

Hier muss unterschieden werden zwischen ärztlich initiierten Überprüfungen des Leistungsvermögens und "Routinekontrollen" der Verwaltung. Die unsinnigen "Routinekontrollen" führt nach meiner Kenntnis nur noch die DRV Bund durch. Eine Rechtsgrundlage für diese völlig unmotivierten Anfragen besteht nach meiner Auffassung nicht.

Die Folgen einer fehlenden, jedoch zumutbaren Mitwirkung hat der Leistungsberechtigte selbst zu tragen. Nach § 66 Abs. 1 SGB I kann der Rentenversicherungsträger die Sozialleistung ganz oder teilweise versagen, sofern der Versicherte seinen Mitwirkungspflichten nach §§ 60 bis 62 SGB I nicht nachkommt. Ich würde es darauf ankommen lassen. Bevor die Versagung erfolgt, muss der Leistungsträger nämlich eine Anhörung nach § 24 SGB X durchführen und einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid über die Versagung erteilen. Gegen diesen Bescheid kann man dann Widerspruch erheben, dem nach meiner Auffassung stattzugeben wäre. Rentenberater dürften sich dann über ein leicht verdientes Honorar freuen:

"Ich lege gegen den Bescheid vom .. .. .... Widerspruch ein.

Begründung:

Eine Änderung in den Bedingungen, die für die Gewährung der Rente maßgeblich waren, ist nicht eingetreten."

Würden das viele Rentner tun, würden diese Belästigungen auch sehr bald eingestellt, wie das bei anderen Rentenversicherungsträgern schon seit Jahrzehnten geschehen ist. Vielleicht helfen auch schon einige Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt).

Zur Mitwirkung verpflichtet ist der Leistungsbezieher m. E. nur im Rahmen seiner Mitteilungspflichten, die sich auf eine Änderung der Verhältnisse beschränkt. Diese Verpflichtung soll dazu beitragen, Verwaltungsakte mit Dauerwirkung gemäß § 48 SGB X einer geänderten Rechtslage anzupassen. Es soll nach Möglichkeit verhindert werden, dass Leistungen zu Unrecht bezogen werden. Sofern jedoch keine Änderung eingetreten ist, besteht auch keine Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht.

Lesen Sie zu § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I:

"Hier wird in erster Linie die Mitwirkungspflicht desjenigen geregelt, der eine Sozialleistung erhält. Es geht um eine Änderung der Umstände, die zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der bewilligten Sozialleistung gehören. Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens betreibt der Sozialleistungsträger im Regelfall k e i n e weitere Sachverhaltsaufklärung. Aber nur, wenn er von relevanten Änderungen Kenntnis erhält, kann er veranlassen, dass Dauerleistungen den tatsächlichen Verhältnissen im Rahmen der geltenden Gesetze angepasst werden, dass also z. B. laufende Geldleistungen erhöht, herabgesetzt oder eingestellt werden. Änderungen, die lediglich die Rechtslage betreffen (z. B. Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung) sind vom Leistungsbezieher nicht mitzuteilen. Sie sind beim Sozialleistungsträger bekannt. Ein Unterfall der Änderung der Verhältnisse ist die 2. Alternative der Nr. 2 der Vorschrift. Sie schreibt vor, dass Änderungen aller Umstände mitgeteilt werden müssen, über die im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren Erklärungen abgegeben wurden (z. B. Erklärungen über Einkommens- oder Vermögensverhältnisse)."

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_60R3.3

Nun wird nochmal überprüft, obwohl keine Besserungen, im Gegenteil, sogar Verschlechterungen, eingetreten sind. Wie soll ich diese Überprüfungen verstehen? Ich habe jedesmal Angst.
Weil die Deutsche Rentenversicherung keine Glaskugeln benutzt und über keine hellseherischen Fähigkeiten verfügt, kann sie auch nicht wissen, ob eine Verschlechterung eingetreten ist oder Sie wieder topfit sind. Daher wird das geprüft. Wenn die von Ihnen angegebene Verschlechterung eingetreten ist, brauchen Sie vor der Überprüfung logischerweise auch gar keine Angst zu haben. Wenn ein ständiger Überprüfungsbedarf laut Gutachten bestünde, wäre dies ja ein Grund für eine Zeitrente gewesen und man hätte keine Dauerrente bewilligt.
Sie sehen das also als Routinekontrolle, die bei einem Dauerrentner keine größere Bedeutung hat? Eher als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme des DRV? Sofern ja diese Kontrolle scheinbar bei jedem Dauerrentner alle zwei Jahre durchgeführt wird, wohrin besteht den da der genaue Nutzen?
Klaus-Peteram 13.10.2012 | 09:13
Die - regelmässige - Überprüfung der unbefr. Renten wird hauptsächlich und nur von der DRV Berlin vorgenommen. Diese erfolgt alle 2 Jahre und zwar jedesmal fast taggenau. Also " vorbereiten " ( z.b. aktuellen Arztbericht besorgen und dem Fragebogen dann beilegen - was aber grundsätzlich nicht nötig ist) darauf kann man sich schon und eben auch wissen wann diese 2 jährliche Überprüfung stattfindet, weiss man dann spätestens nach der ersten Überprüfung dann ja auch. Wenn man dies schon mehrmals mitgemacht wird wird auch dies für den EM-Rentner letztlich zur reine Routine. Eine grosse Aufregung oder geschweige denn Angst braucht da niemanden zu ergreifen.... Ausserdem ist es was die gesundheitliche Situation anbelangt eine reine Routineüberprüfung und durch den selbst auszufüllenden Gesundheitsfragebogen tatsächlich eine reine Farce. Wer gibt dort schon an das es ihm besser geht ?? Auch werden ja keine aktuellen ärztlichen Befunde angefordert. Also ein Witz dieser Bogen und absolut lächerlich. Hauptziel dieser regelmässigen Überprüfungen ist es aufzudecken,ob zwischenzeitlich eine Beschäftigung gegen Entgeld angenommen wurde welche der RV versehentlich oder absichtlich nicht gemeldet wurde. Die Fragen zur Beschäftigung müssen dann natürlich wahrheitsgemäss beantwortet werden, da man sich sonst strafbar macht bzw. die Rente entzogen werden kann.
milcham 13.10.2012 | 08:15
Was ein Unsinn, eine Rente Dauerhaft zu Bewilligen und dann doch alle 2 Jahre zu überprüfen. Da kann man sich das das Dauerhafte sparen, man merkt die haben zuviel Langeweile oder glauben an Wunderheilung, wird schon seinen Grund haben wenn jemand Dauerhaft hat. Es sollte hier so sein wie beim Schwerbehindertenausweis, wenn da Dauerhaft dann heißt es auch Dauerhaft ohne das man weiterhin von denen alle 2 Jahre Belästigt wird. Die machen den Leuten unnötig Angst und können so nicht ihre Zukunft Planen, weil man trotz Dauerhaft immer im ungewissen ist, was ist wenn, wann melden die sich wieder usw.usw. Dann sollte man um den Status Dauerhaft zu bekommen, die Kriterien dafür von mir aus erhöhen, so weiß man von vorne rein Bescheid was Sache ist, aber wenn dann Dauerhaft auch die Menschen in Ruhe lassen.
Tante Kätheam 13.10.2012 | 10:01
Ja Klaus-Peter genau so sehe ich das auch.....
kurt 58am 13.10.2012 | 10:38
hallo Ich rate jedem EM Rentner, wenn möglich zur Umwandlung in Altersrente. Also wenn ein Behindertenschein vorliegt, ist sad schon mit 60 möglich. Dann ist man schon etwas sicherer,glaub ich jedenfalls. Oder hat jemand andere Erfahrungen gemacht ?
Klaus-Peteram 13.10.2012 | 11:03
Das war sicher nur als allgemeienr Ratschlag gedacht und nicht speziell auf die Themenerstellerin gemünzt. Grundsätzlich kann dem aber absolut zustimmen. Erst wenn die die EM-rente in die Altersrente umgewandelt wurde ist endgültig Ruhe im Karton.
...................................am 13.10.2012 | 11:33
Zitat von Tante Käthe anzeigen
Hier muss unterschieden werden zwischen ärztlich initiierten Überprüfungen des Leistungsvermögens und "Routinekontrollen" der Verwaltung. Die unsinnigen "Routinekontrollen" führt nach meiner Kenntnis nur noch die DRV Bund durch. Eine Rechtsgrundlage für diese völlig unmotivierten Anfragen besteht nach meiner Auffassung nicht. Die Folgen einer fehlenden, jedoch zumutbaren Mitwirkung hat der Leistungsberechtigte selbst zu tragen. Nach § 66 Abs. 1 SGB I kann der Rentenversicherungsträger die Sozialleistung ganz oder teilweise versagen, sofern der Versicherte seinen Mitwirkungspflichten nach §§ 60 bis 62 SGB I nicht nachkommt. Ich würde es darauf ankommen lassen. Bevor die Versagung erfolgt, muss der Leistungsträger nämlich eine Anhörung nach § 24 SGB X durchführen und einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid über die Versagung erteilen. Gegen diesen Bescheid kann man dann Widerspruch erheben, dem nach meiner Auffassung stattzugeben wäre. Rentenberater dürften sich dann über ein leicht verdientes Honorar freuen: "Ich lege gegen den Bescheid vom .. .. .... Widerspruch ein. Begründung: Eine Änderung in den Bedingungen, die für die Gewährung der Rente maßgeblich waren, ist nicht eingetreten." Würden das viele Rentner tun, würden diese Belästigungen auch sehr bald eingestellt, wie das bei anderen Rentenversicherungsträgern schon seit Jahrzehnten geschehen ist. Vielleicht helfen auch schon einige Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt). Zur Mitwirkung verpflichtet ist der Leistungsbezieher m. E. nur im Rahmen seiner Mitteilungspflichten, die sich auf eine Änderung der Verhältnisse beschränkt. Diese Verpflichtung soll dazu beitragen, Verwaltungsakte mit Dauerwirkung gemäß § 48 SGB X einer geänderten Rechtslage anzupassen. Es soll nach Möglichkeit verhindert werden, dass Leistungen zu Unrecht bezogen werden. Sofern jedoch keine Änderung eingetreten ist, besteht auch keine Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht. Lesen Sie zu § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I: "Hier wird in erster Linie die Mitwirkungspflicht desjenigen geregelt, der eine Sozialleistung erhält. Es geht um eine Änderung der Umstände, die zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der bewilligten Sozialleistung gehören. Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens betreibt der Sozialleistungsträger im Regelfall k e i n e weitere Sachverhaltsaufklärung. Aber nur, wenn er von relevanten Änderungen Kenntnis erhält, kann er veranlassen, dass Dauerleistungen den tatsächlichen Verhältnissen im Rahmen der geltenden Gesetze angepasst werden, dass also z. B. laufende Geldleistungen erhöht, herabgesetzt oder eingestellt werden. Änderungen, die lediglich die Rechtslage betreffen (z. B. Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung) sind vom Leistungsbezieher nicht mitzuteilen. Sie sind beim Sozialleistungsträger bekannt. Ein Unterfall der Änderung der Verhältnisse ist die 2. Alternative der Nr. 2 der Vorschrift. Sie schreibt vor, dass Änderungen aller Umstände mitgeteilt werden müssen, über die im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren Erklärungen abgegeben wurden (z. B. Erklärungen über Einkommens- oder Vermögensverhältnisse)." http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Isabellaam 13.10.2012 | 13:12
Erstamal danke für die Antworten.Nebeneinkünfte hatte ich niemals und bin mit meiner Erkrankung auch gar nicht in der Lage,jemals welche zu haben. Ich frage mich nur,wenn meine Leiden sogar immer schlimmer werden,auch aufgrund zunehmenden Alters, weshalb dann noch immer nach 12 Jahren Rentenbezug geprüft wird.
MAbusteram 13.10.2012 | 12:40
Es ist differenziert zu betrachten. Bei der Entscheidund zur Rentengewährung wird bereits festgelegt, ob und in welchen ABständen die EMR überprüft wird. Ich vermute, dass es auf die Art Erkrankung ankommt. Chronische Erkrankungen werden sicherlich anders bewertet als akutue mit Besserungsaussicht. Die Nachweispflicht zu einem Entzug der EMR liegt aber entgegen der Gewährung bei der RV. Es kommt wohl in den seltensten Fällen zu einem Entzug. Vielmehr steht bei Nachfragen im Vordergrund, ob anrechnungspflichtige Erwerbe vorliegen oder nicht. Alöos keine Sorgen machen und Ball flach halten!
Tante Kätheam 13.10.2012 | 14:01
Die - regelmässige - Überprüfung der unbefr. Renten wird hauptsächlich und nur von der DRV Berlin vorgenommen. Diese erfolgt alle 2 Jahre und zwar jedesmal fast taggenau.
Hatte ich aber auch dort in fast 5 Jahren Rente noch nie, so pauschal stimmt es also nicht. Hatte sie allerdings auch direkt beim Antrag unbefristet erhalten.
Was heißt hatte? Sind Sie nach den 5 Jahren in Alterrente gewechselt? Dann ist die Sachlage auch eine Andere, da es mal nach meinem Wissen eine Bestimmung gegeben hat das diese Überprüfungen nur bis zum 55 Lebensjahr durchgeführt werden!
Klaus-Peteram 13.10.2012 | 14:19
Die - regelmässige - Überprüfung der unbefr. Renten wird hauptsächlich und nur von der DRV Berlin vorgenommen. Diese erfolgt alle 2 Jahre und zwar jedesmal fast taggenau.
Hatte ich aber auch dort in fast 5 Jahren Rente noch nie, so pauschal stimmt es also nicht. Hatte sie allerdings auch direkt beim Antrag unbefristet erhalten.
Das ist ja auch eine ganz andere Ausgansgposition was mit dem Normalfall - Rente immer erst befristet und dann irgendwann später erst unbefristet - nichts zu tun hat.
Renate 56am 14.10.2012 | 16:58
ich kann die Angst von Isabella gut nachvollziehen,mir geht es genau so.ich habe auch chronische Schmerzen und,Depressionen und Angstzustände und gerade Menschen mit Angstproblemen die nicht wissen was alles in nächster Zeit auf sie zukommen,diese ständige Ungewissheit ist glaube ich für solche Menschen das schlimmste. Es gibt leider sehr viele Menschen die nicht mal im Ansatz wissen was Depressionen mit Angstproblemen eigentlich ist,kenne ich aus meinen bekanntenkreis nur zu gut!!!ich wünschte mir allzu oft,ich hätte einen großen Verband am Bein oder am Kopf,denn nur was die Leute sehen, können sie auch nachvollziehen.Diese Menschen wissen nicht was wir durchmachen müssen.Ich habe auch fast 3 Jahre um meine Rente kämpfen nach 35 Arbeitsjahren nicht leichtgefallen ist,aber ich konnte einfach nicht mehr.habe die Eu rente auch erst 2011 für 1 1/2 Jahre bekommen und dann auf unbestimmte dauer,und fast jeden tag muss ich daran denken wann die erst Überprüfung kommt.ich bin 56 jahre alt
Renate 56am 14.10.2012 | 16:58
ich kann die Angst von Isabella gut nachvollziehen,mir geht es genau so.ich habe auch chronische Schmerzen und,Depressionen und Angstzustände und gerade Menschen mit Angstproblemen die nicht wissen was alles in nächster Zeit auf sie zukommen,diese ständige Ungewissheit ist glaube ich für solche Menschen das schlimmste. Es gibt leider sehr viele Menschen die nicht mal im Ansatz wissen was Depressionen mit Angstproblemen eigentlich ist,kenne ich aus meinen bekanntenkreis nur zu gut!!!ich wünschte mir allzu oft,ich hätte einen großen Verband am Bein oder am Kopf,denn nur was die Leute sehen, können sie auch nachvollziehen.Diese Menschen wissen nicht was wir durchmachen müssen.Ich habe auch fast 3 Jahre um meine Rente kämpfen nach 35 Arbeitsjahren nicht leichtgefallen ist,aber ich konnte einfach nicht mehr.habe die Eu rente auch erst 2011 für 1 1/2 Jahre bekommen und dann auf unbestimmte dauer,und fast jeden tag muss ich daran denken wann die erst Überprüfung kommt.ich bin 56 jahre alt
Renate 56am 14.10.2012 | 16:58
ich kann die Angst von Isabella gut nachvollziehen,mir geht es genau so.ich habe auch chronische Schmerzen und,Depressionen und Angstzustände und gerade Menschen mit Angstproblemen die nicht wissen was alles in nächster Zeit auf sie zukommen,diese ständige Ungewissheit ist glaube ich für solche Menschen das schlimmste. Es gibt leider sehr viele Menschen die nicht mal im Ansatz wissen was Depressionen mit Angstproblemen eigentlich ist,kenne ich aus meinen bekanntenkreis nur zu gut!!!ich wünschte mir allzu oft,ich hätte einen großen Verband am Bein oder am Kopf,denn nur was die Leute sehen, können sie auch nachvollziehen.Diese Menschen wissen nicht was wir durchmachen müssen.Ich habe auch fast 3 Jahre um meine Rente kämpfen nach 35 Arbeitsjahren nicht leichtgefallen ist,aber ich konnte einfach nicht mehr.habe die Eu rente auch erst 2011 für 1 1/2 Jahre bekommen und dann auf unbestimmte dauer,und fast jeden tag muss ich daran denken wann die erst Überprüfung kommt.ich bin 56 jahre alt
Renate 56am 14.10.2012 | 16:58
ich kann die Angst von Isabella gut nachvollziehen,mir geht es genau so.ich habe auch chronische Schmerzen und,Depressionen und Angstzustände und gerade Menschen mit Angstproblemen die nicht wissen was alles in nächster Zeit auf sie zukommen,diese ständige Ungewissheit ist glaube ich für solche Menschen das schlimmste. Es gibt leider sehr viele Menschen die nicht mal im Ansatz wissen was Depressionen mit Angstproblemen eigentlich ist,kenne ich aus meinen bekanntenkreis nur zu gut!!!ich wünschte mir allzu oft,ich hätte einen großen Verband am Bein oder am Kopf,denn nur was die Leute sehen, können sie auch nachvollziehen.Diese Menschen wissen nicht was wir durchmachen müssen.Ich habe auch fast 3 Jahre um meine Rente kämpfen nach 35 Arbeitsjahren nicht leichtgefallen ist,aber ich konnte einfach nicht mehr.habe die Eu rente auch erst 2011 für 1 1/2 Jahre bekommen und dann auf unbestimmte dauer,und fast jeden tag muss ich daran denken wann die erst Überprüfung kommt.ich bin 56 jahre alt
Renate 56am 14.10.2012 | 16:58
ich kann die Angst von Isabella gut nachvollziehen,mir geht es genau so.ich habe auch chronische Schmerzen und,Depressionen und Angstzustände und gerade Menschen mit Angstproblemen die nicht wissen was alles in nächster Zeit auf sie zukommen,diese ständige Ungewissheit ist glaube ich für solche Menschen das schlimmste. Es gibt leider sehr viele Menschen die nicht mal im Ansatz wissen was Depressionen mit Angstproblemen eigentlich ist,kenne ich aus meinen bekanntenkreis nur zu gut!!!ich wünschte mir allzu oft,ich hätte einen großen Verband am Bein oder am Kopf,denn nur was die Leute sehen, können sie auch nachvollziehen.Diese Menschen wissen nicht was wir durchmachen müssen.Ich habe auch fast 3 Jahre um meine Rente kämpfen nach 35 Arbeitsjahren nicht leichtgefallen ist,aber ich konnte einfach nicht mehr.habe die Eu rente auch erst 2011 für 1 1/2 Jahre bekommen und dann auf unbestimmte dauer,und fast jeden tag muss ich daran denken wann die erst Überprüfung kommt.ich bin 56 jahre alt
Renate 56am 14.10.2012 | 16:58
ich kann die Angst von Isabella gut nachvollziehen,mir geht es genau so.ich habe auch chronische Schmerzen und,Depressionen und Angstzustände und gerade Menschen mit Angstproblemen die nicht wissen was alles in nächster Zeit auf sie zukommen,diese ständige Ungewissheit ist glaube ich für solche Menschen das schlimmste. Es gibt leider sehr viele Menschen die nicht mal im Ansatz wissen was Depressionen mit Angstproblemen eigentlich ist,kenne ich aus meinen bekanntenkreis nur zu gut!!!ich wünschte mir allzu oft,ich hätte einen großen Verband am Bein oder am Kopf,denn nur was die Leute sehen, können sie auch nachvollziehen.Diese Menschen wissen nicht was wir durchmachen müssen.Ich habe auch fast 3 Jahre um meine Rente kämpfen nach 35 Arbeitsjahren nicht leichtgefallen ist,aber ich konnte einfach nicht mehr.habe die Eu rente auch erst 2011 für 1 1/2 Jahre bekommen und dann auf unbestimmte dauer,und fast jeden tag muss ich daran denken wann die erst Überprüfung kommt.ich bin 56 jahre alt
Renate 56am 14.10.2012 | 16:58
ich kann die Angst von Isabella gut nachvollziehen,mir geht es genau so.ich habe auch chronische Schmerzen und,Depressionen und Angstzustände und gerade Menschen mit Angstproblemen die nicht wissen was alles in nächster Zeit auf sie zukommen,diese ständige Ungewissheit ist glaube ich für solche Menschen das schlimmste. Es gibt leider sehr viele Menschen die nicht mal im Ansatz wissen was Depressionen mit Angstproblemen eigentlich ist,kenne ich aus meinen bekanntenkreis nur zu gut!!!ich wünschte mir allzu oft,ich hätte einen großen Verband am Bein oder am Kopf,denn nur was die Leute sehen, können sie auch nachvollziehen.Diese Menschen wissen nicht was wir durchmachen müssen.Ich habe auch fast 3 Jahre um meine Rente kämpfen nach 35 Arbeitsjahren nicht leichtgefallen ist,aber ich konnte einfach nicht mehr.habe die Eu rente auch erst 2011 für 1 1/2 Jahre bekommen und dann auf unbestimmte dauer,und fast jeden tag muss ich daran denken wann die erst Überprüfung kommt.ich bin 56 jahre alt
Renate 56am 14.10.2012 | 16:58
ich kann die Angst von Isabella gut nachvollziehen,mir geht es genau so.ich habe auch chronische Schmerzen und,Depressionen und Angstzustände und gerade Menschen mit Angstproblemen die nicht wissen was alles in nächster Zeit auf sie zukommen,diese ständige Ungewissheit ist glaube ich für solche Menschen das schlimmste. Es gibt leider sehr viele Menschen die nicht mal im Ansatz wissen was Depressionen mit Angstproblemen eigentlich ist,kenne ich aus meinen bekanntenkreis nur zu gut!!!ich wünschte mir allzu oft,ich hätte einen großen Verband am Bein oder am Kopf,denn nur was die Leute sehen, können sie auch nachvollziehen.Diese Menschen wissen nicht was wir durchmachen müssen.Ich habe auch fast 3 Jahre um meine Rente kämpfen nach 35 Arbeitsjahren nicht leichtgefallen ist,aber ich konnte einfach nicht mehr.habe die Eu rente auch erst 2011 für 1 1/2 Jahre bekommen und dann auf unbestimmte dauer,und fast jeden tag muss ich daran denken wann die erst Überprüfung kommt.ich bin 56 jahre alt
Angsthaseam 14.10.2012 | 17:27
Weil die Angst 8 x so stark ist wie normal.
Renate 56am 14.10.2012 | 18:01
Hilfe !!! das ist mir aber jetzt sehr peinlich,schreibe zum ersten mal in diesem Forum, aber es war nicht zu erkennen ,ob es gesendet hat ,und dann gleich so was,kann ich das wieder auf 1x zurücksetzten
Isabellaam 14.10.2012 | 18:59
Hallo Renate,musste ein wenig lachen,als ich deine Antwort 8-fach las. Ja,wenn es nach meiner Angst ging,müsste ich die Beiträge 80 fach schreiben. Nun noch eine kurze Frage,wielange werde ich auf die Antwort der DRV warten müssen,ich habe die Nachprüfungs-Zettel am Freitag abgeschickt
Renate 56am 15.10.2012 | 11:03
Hallo Isabella das kann ich dir leider nicht beantworten,ich hatte ja bis jetzt noch keine nachprüfung,habe ja meine Rente auf unbestimmte Dauer erst ab April 2012,nach meinen verlängerungsantrag bekommen Vielleicht weiß ja jemand wie das mit den nachprüfungen ist,nach welchen Datum sich die DRV richtet,dann könnte man sich ja schon mal seelisch darauf einrichten
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