Guten Morgen,
der Rentenversicherungsträger wird Sie nicht in eine Klinik einweisen. Sofern Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, könnte es sein, dass zunächst eine medizinische Reha durchgeführt wird, da der Grundsatz Reha vor Rente gilt. Im Rahmen der medizinischen Reha werden Ihnen mehrere Reha- Kliniken zu Auswahl angeboten. Eine Einweisung ist das aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam