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Experten-Antwort

EU Rentenkonto und Überfürhrung in privaten Rentenvertrag

von Hannelore28.10.2020 | 13:56
76 Ansichten
3 Antworten

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Ich war für die EU tätig und habe dort Rentenbeiträge gezahlt, die derzeit noch auf einem EU-Konto liegen. Kann ich das Geld in eine deutsche Altersvorsorge überführen und was muss ich beachten? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hannelore, möglicherweise können Sie nach dem Ausscheiden aus Ihrer Tätigkeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Der § 204 SGB VI räumt Deutschen, die unversorgt aus dem Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation ausgeschieden sind, die Möglichkeit ein, für Zeiten des Dienstes bei der Organisation auf Antrag freiwillige Beiträge nachzuzahlen. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, damit dieser prüfen kann, ob Sie zum betroffenen Personenkreis gehören. Sofern Sie Beamtin sind, rate ich Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Versorgungsträger in Verbindung zu setzen.

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2 Antworten

Frageam 28.10.2020 | 14:40
Was ist denn ein EU-Rentenkonto? Man lernt nie aus.
Siehe hieram 28.10.2020 | 14:44
Dass Sie für die EU tätig waren, ist das Eine. Wichtiger wäre zu erfahren, in welchem Land genau Ihr Arbeitgeber ansässig ist/war und in welchem Land also die Beiträge gezahlt wurden. Außerdem, ob es sich um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung handelt - nicht in eine private Altersvorsorge übertragbar - oder eine private Rentenversicherung durch z.B. Gehaltsumwandlung. Wenn Sie das bitte noch ergänzen.
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