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EU Rente/Pflichtbeiträge

von monwin02.09.2008 | 17:23
1872 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, mein Mann hat einen Rentenantrag auf BU Rente gestellt.Herzinfakt, 2 OPs, Reha Arzt hat im Bericht festgestellt, dass AU besteht. Nur unter 3 Std. Das gleiche wurde auch von zwei Vertrauensärzten festgestellt. Mein Mann hat von 1967-2005 ohne Unterbrechung Pflichtbeiträge gezahlt. Vom Leistungsfall zurück gerechnet hat er nur 34Monate Pflichtbeiträge. Es fehlen also 2 Monate. Welche möglichkeiten haben wir, trotzdem eine Rente zu bekommen. Er kann nicht mehr arbeiten wegen Krankheit. Ich bekomme nur eine Minirente (BU) bin auch nicht mehr arbeitsfähig. Sozialhilfe steht uns nicht zu, wegen Eigentum(Haus hat 100qm) Bitte ganz dringend um Antwort und Hilfe. Vielen dank

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.09.2008 | 11:55

Es ist die Aufgabe des zuständigen Rentenversicherungsträgers, im Rahmen des Rentenantragsverfahrens den Leistungsfall, also den taggenauen Zeitpunkt des Eintritts der vollen bzw. teilweisen Erwerbsminderung, zu bestimmen. Alle verfügbaren ärztlichen Unterlagen, evtl. vorh. Krankenhaus- und/ oder Reha- Entlassungsberichte, Befundberichte der behandelnden Ärzte, eigene ärztliche Erhebungen des Rententrägers sowie in Auftrag gegebene Fachgutachten sind dabei heranzuziehen.

Ob der Herzinfarkt einen Leistungsfall darstellt, oder ob ein Leistungsfall bereits früher eingetreten ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Ausgehend von diesem Zeitpunkt wird wiederum taggenau der 5-Jahreszeitraum bestimmt, der ggf. um bestimmte Tatbestände (z.B. Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten) in die Vergangenheit zu verlängern ist. Um die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, müssen in dem ermittelten Zeitraum mind. 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen (ggf. auch aus einer versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit) belegt sein.

Tatbestände der vorzeitigen Wartezeiterfüllung oder ein lückenloses Beitragskonto seit dem 01.01.1984 liegen hier wohl nicht vor.

Ich kann nur also nur raten, bereits bei einer Rentenantragsstellung alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen beizufügen, die auf einen möglichen früheren Leistungsfall schließen lassen.

4 Antworten

Hansam 02.09.2008 | 17:39
Leider keine. An dem Leistungsfall hängt die Beurteilung der 36 Pflichtbeiträge. Es sei denn Sie können über einen Widerspruch die Verlegung des Leistungsfalles erreichen. Für Ihren Fall empfihelt sich die Zuziehung eines Spezialisten, zB. Rentenberater. Das kostet zwar etwas Geld, kann aber unter Umständen mit einer Rentengewährung belohnt werden.
KSCam 02.09.2008 | 19:28
wie Hans bereits sagt, müsste der Leistungsfall (Erkrankung) spätestens 24 Monate nach dem letzten Pflichtbeitrag eingetreten sein. Nach Ihrer Beschreibung ist der Krankheitsfall wohl "2 Monate zu spät" gekommen. Ob dieser "Fall" vorverlegt werden kann, ist eine Frage der medizinischen Begründung. Das Datum eines Herzinfarktes läßt sich wohl nicht so leicht verschieben? Was war eigentlich seit 2005? Sollte Ihr Mann selbständig gewesen sein und bis zu Herzinfarkt in Vollzeit gearbeitet haben, wird es utopisch sein zu begründen, er sei schon 2 Monate früher schwer krank gewesen?
Hansam 02.09.2008 | 21:26
Sehe ich eigentlich genauso wie Sie. Daher denke ich, in diesem Falle sollte wirklich ein Spezialist ran, wenn eine echte Chance bestehen soll. Versicherungsrechtlich wird sicher nichts zu machen sein. Da bleibt nur die medizinische Seite. Vielleicht lassen sich mit der richtigen Argumentation ja auch die anderen vorhandenen Krankheiten ein bißchen bedeutender darstellen. Ich denke, aber um das zu beurteilen wissen wir hier zu wenig von dem Fall.
Ulfam 03.09.2008 | 08:04
Hallo Monwin, auch ich kann mich nur den Vorrednern anschließen. Leider! Ab 2005 war ihr Mann wohl Selbständig? Welche Tätigkeit hat er denn ausgeübt? Wurde schon eine Feststellung seitens der DRV durchgeführt, ob Versicherungspflicht aufgrund dieser Tätigkeit vorliegt (vorlag)??? Grüße vom Ulf
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