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EU und Arbeitslosengeld

von hansi14.05.2007 | 15:26
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Habe 40 Jahre als Koch gearbeitet,bin 55 Jahre und ab jetzt berufsunfähig bis 65 Jahre und bis 57 Jahre volle EU befristet.Arbeitgeber hat noch nicht gekündigt.Wie geht es weiter, a)wenn Arbeitgeber nicht kündigt b)wenn Arbeitgeber kündigt c)Wenn volle EU nach Ablauf nicht verlängert wird (bin ja berufsunfähig) d)bekomme ich nach Ablauf der EU Arbeitslosengeld,da der Arbeitsmarkt für mich zu ist? Bin für jede Antwort dankbar!!

4 Antworten

KSCam 14.05.2007 | 17:45
ob Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt oder nicht spielt keine Rolle - da Sie berufsunfähig sind können Sie wohl als Koch ohnehin nicht mehr arbeiten. Was nützt es da, wenn Ihr Arbeitsverhältnis auf dem Papier noch besteht? Lohn erhalten Sie keinen, wenn Sie nicht arbeiten und die nächsten 2 Jahre erhalten Sie ja die volle EM Rente. Wenn die volle EM nicht verlängert werden sollte, bekommen Sie als Berufsunfähiger wohl weiterhin die halbe Rente. Nebenher können Sie arbeiten (wenn Sie was passendes finden) oder sich ggfls auch arbeitslos melden. Ob dann in 2 Jahren ein Anspruch auf ALG besteht müssten Sie bei der Agentur für Arbeit erfragen.
hansiam 14.05.2007 | 19:37
Danke an KSC Ich kann doch aber nur Arbeitslosengeld bekommen,wenn der Arbeitgeber mich kündigt.Und ist es nicht so,daß wenn das Arbeitsamt mich nicht innerhalb eines Jahres vermitteln kann,es sich bei der RV einsetzt,daß weiterhin die volle EU bezahlt wird???
KSCam 15.05.2007 | 07:51
Der AG braucht Ihnen nicht kündigen - der kann in Ruhe abwarten, ob Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen. Sie tun ihm nicht weh, wenn Sie als "passives Mitglied" irgendwo im Computer stehen. Träte wirklich der Fall ein, dass die Rente nicht verlängert wird und würde das AA darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag gelöst wird, dann müssten Sie schlimmstenfalls selbst kündigen. Das wäre doch auch kein Problem (oder Sie melden sich wieder beim AG zum arbeiten - aber dann sind Sie ja nicht mehr berufsunfähig?). Eine Sperrzeit droht in diesen Fällen nicht. Aber ich rate Ihnen sich nicht allzusehr damit zu belasten was in 2 oder 3 Jahren sein wird, bis dahin fließt noch viel Wasser Rhein, Elbe oder sonstwo runter (und die heutigen Gesetze können noch oft geändert werden...). Ein bekannter Fußballkaiser würde wohl sagen: schaun wir mal
hansiam 15.05.2007 | 08:45
Großen Dank an KSC Irgendwie macht man sich doch immer Gedanken wie es hinterher weiter geht!! Gruß Hansi
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