Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo, heribert,
eine Pauschalaussage "Rente steigt" bzw. "steigt nicht", kann nicht getroffen werden.
Zutreffend ist, dass ein Besitzschutz auf die bisher der Vorrente zugrunde liegenden Entgeltpunkte (als wesentlicher Bestandteil der Rentenberechnung) besteht. Insoweit wird eine RentenMINDERUNG grundsätzlich nicht eintreten.
Ob es zu einer Rentenerhöhung kommt, hängt u.a. davon ab, ob weitere Beiträge seit Beginn der Vorrente entrichtet (und damit weitere Entgeltpunkte erworben) wurden, als auch von gesetzlichen Berechnungsvorschriften, die in der Zukunft - je nach Rentenbeginn - zur Verminderung der Folgerente führen könnten, so dass dann ggf. wieder der Besitzschutz greift, wenn die errechnete Folgerente betragsmäßig geringer als die Vorrente ist.
Sie können bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auf Antrag eine Vorausberechnung der zu erwartenden Altersrente erhalten. Wenden Sie sich am besten an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.
Hallo, Monika,
wir empfehlen Ihnen, Kontakt mit der zuständigen Verbindungsstelle für die Niederlande aufzunehmen:
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
(ehemals LVA Westfalen)
48125 Münster
Telefon 0251 238-0
Telefax 0251 238-2960
Verbindungsstelle für Island, Niederlande
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