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EU und Rente

von heribert17.06.2007 | 20:10
1449 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum Bekomme für 2 Jahre volle EU-Rente von 750 Euro.Bei Ablauf der Frist bin ich 57 Jahre.Bekomme ich diesen Betrag auch als Altersrente oder wird der Betrag höher sein wenn ich in Altersrente mit 63 gehe. Vielen Dank

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, heribert,

eine Pauschalaussage "Rente steigt" bzw. "steigt nicht", kann nicht getroffen werden.

Zutreffend ist, dass ein Besitzschutz auf die bisher der Vorrente zugrunde liegenden Entgeltpunkte (als wesentlicher Bestandteil der Rentenberechnung) besteht. Insoweit wird eine RentenMINDERUNG grundsätzlich nicht eintreten.

Ob es zu einer Rentenerhöhung kommt, hängt u.a. davon ab, ob weitere Beiträge seit Beginn der Vorrente entrichtet (und damit weitere Entgeltpunkte erworben) wurden, als auch von gesetzlichen Berechnungsvorschriften, die in der Zukunft - je nach Rentenbeginn - zur Verminderung der Folgerente führen könnten, so dass dann ggf. wieder der Besitzschutz greift, wenn die errechnete Folgerente betragsmäßig geringer als die Vorrente ist.

Sie können bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auf Antrag eine Vorausberechnung der zu erwartenden Altersrente erhalten. Wenden Sie sich am besten an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo, Monika,

wir empfehlen Ihnen, Kontakt mit der zuständigen Verbindungsstelle für die Niederlande aufzunehmen:

Deutsche Rentenversicherung Westfalen

(ehemals LVA Westfalen)

48125 Münster

Telefon 0251 238-0

Telefax 0251 238-2960

Verbindungsstelle für Island, Niederlande

3 Antworten

lotscheram 17.06.2007 | 22:57
Hallo Heribert, Wenn bis Rentenbeginn keine Beiträge für die Rentenversicherung eingezahlt werden, egal von wem, kann die Rente nicht steigen. -.Anhebung des Rentenwertes durch den Gesetzgeber mal ausgeschlossen.- Naheliegend ist eher eine gegenteilige Wirkung, weil ab 2009 bestimmte Leistungen schulischer und beruflicher Ausbildungszeiten nicht mehr eigenständig bewertet werden. Unabhängig davon werden dann aber die bisherigen EGPT besitzgeschützt weiterhin zugrunde gelegt, werden auch die Rentenminderungen neu berechnet, was sich positiv auswirken kann.
bekissam 17.06.2007 | 23:17
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Eine unmittelbar anschließende Regelaltersrente wird von Amts wegen gewährt, ist aber im Normalfall nicht höher, sondern niedriger. Sie wird dennoch in bisheriger Höhe weiterhin gezahlt (Besitzschutz).
Monikaam 18.06.2007 | 14:40
seit 1967 wohne ich nicht mehr in der BRD, bin aber gebürtige Deutsch. Habe bis dahin seit meiner Schulzeit und dan auch w"hrend meines Studiums verschiedene Jobs (versicherungspflichtig) gehabt. In 1968 habe ich mich gefestigt in den Niedrelanden, und dann wiederum ab 1989 gearbeitet für deiutsche Film- und Fersehproduktionen. Bei all diesen Arbeiten habe ich wohl Rentenversicherung bezahlt. Wie und wo kann ich abfragen wieviel Rente mir zusteht aus diesen Abgaben oder welche Möglichkeiten es giebt..... Seit 1989 habe ich auch noch die Deutsche Staatsangehöigkeit in die Niederländische getauscht. Alles sehr kompliziert....Kann mir ein Experte bitte antworten? Dank
Deutsche Rentenversicherung
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