Sie können natürlich Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie vom - bis im Urlaub sind.
Nach Ihrer Schilderung glaube ich aber nicht, dass Ihr Rentenversicherungsträger gerade in der Zeit, in der Sie jetzt im Urlaub sein werden, eine Nachuntersuchung "anordnen" wird. Wenn Sie seit einem Jahr Erwerbsminderungsrentner sind und dies befristet auf drei Jahre, wird eine Nachprüfung Ihres weiteren Rentenanspruchs üblicherweise erst ca. drei Monate vor Rentenende "angestoßen". Eine Nachprüfung/-untersuchung vor dem genannten Zeitpunkt wäre eher "unüblich".